„Sittenwidrig“ Gasthaus klagt gegen bayerischen BSV-Kompromiss

Im April 2020 einigten sich bayerische Wirtschaftsvertreter und der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern mit mehreren Versicherern auf einen Kompromiss in Sachen Betriebsschließungsversicherung (BSV) (DAS INVESTMENT berichtete). Demnach bekommen Versicherte 15 Prozent des Schadens erstattet und verzichten im Gegenzug auf weitere Ansprüche aus der BSV.
Nun klagt die Geschäftsführung des Wirtshauses Donisl am Marienplatz in München gegen die Vereinbarung. Das teilte die vom Donisl beauftragte Anwaltskanzlei Beiten Burkhardt mit.

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Die Klage richtet sich gegen Donisls BSV-Anbieter Allianz. Die Vereinbarung sei „ungültig“ und „sittenwidrig“, moniert die Kanzlei. Das "kulante" Angebot sei an eine kurze, dreiwöchige Frist gebunden. Damit wurde das Wirtshaus „in sittenwidriger Art und Weise unter Druck gesetzt, eine Versicherungsleistung in Höhe von nur 15 Prozent anzunehmen“, so der Anwalt Maximilian Degenhart.
Die Allianz weist die Vorwürfe zurück. „Unser Angebot erfolgte ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und dem expliziten Hinweis, dass bei Annahme unseres Angebots keine weiteren Ansprüche erhoben werden können", erklärt ein Sprecher.
Seit Monaten läuft bundesweit eine Prozesswelle von Gastronomen gegen Versicherungen, die nicht für die coronabedingten Schließungen zahlen wollen. Bislang kamen die Klagen aber von Wirten, die die Vereinbarung nicht unterschrieben hatten.