Immobilienkauf im Ausland: Küstengesetz, Bierdeckel und andere Tücken
Ebenfalls wichtig: die örtlichen Steuern. So fällt beispielsweise in Frankreich eine Wohnsteuer an, die je nach Lage sehr hoch sein kann. Zudem kassiert der französische Fiskus bei einem Verkauf innerhalb von 15 Jahren 16 Prozent Gewinnsteuern bei Ausländern; haben die Frankreich zu ihrer neuen Heimat und das Haus zum Hauptwohnsitz gemacht, sind es gar 33,3 Prozent. Spätestens dann könnte sich die in manchen Ländern übliche Praxis der Unterverbriefung rächen. „Dabei wird der Kaufpreis im Vertrag niedriger angesetzt und die Differenz zum tatsächlich vereinbarten Kaufpreis cash bezahlt. Zwar ist die Praxis weit verbreitet, doch wer es übertreibt, riskiert etwa in Spanien eine Nachversteuerung“, gibt Peter Schöllhorn, Vorsitzender der Deutschen Schutzvereinigung Auslandsimmobilien (DSA), zu bedenken.
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