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Lebensversicherung Diese Gerichte urteilen bei Widerruf verbraucherfreundlich

Anwältin und Mandant
Anwältin und Mandant: Widersprüche gegen Lebensversicherungen landen oftmals vor Gericht. | Foto: Pexels / Werner Pfennig

Versicherte mit einer Lebens- oder Rentenversicherung, die ihren Vertrag aufgrund einer fehlerhaften Belehrung widerrufen wollen, sollten genau prüfen, vor welchem Gericht sie ihre Ansprüche geltend machen. Dazu rät die Verbraucherzentrale Hamburg auf Grundlage einer aktuellen Analyse von 70 Gerichtsurteilen. Einige Gerichte in Deutschland entschieden demnach auffällig oft zulasten der Verbraucher, erklärt Christian Biernoth von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Hintergrund: Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, die zwischen 1995 und Ende 2007 abgeschlossen wurden, kann bei fehlerhafter Belehrung widersprochen werden. In vielen Fällen erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher bei der folgenden Rückabwicklung deutlich mehr Geld zurück, als wenn sie kündigten.

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Knackpunkt: Viele Versicherer berufen sich im Falle eines Widerspruchs darauf, dass der Anspruch verwirkt sei. Aber der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 3. Juni 2020 (Aktenzeichen IV ZB 9/19, dass das Widerspruchsrecht nur verwirkt sein kann, wenn besonders gravierende Umstände vorliegen. Ein solch gravierender Umstand liegt beispielsweise dann vor, wenn der Versicherer den Vertrag wegen Beitragsrückständen gekündigt und erst auf Bitte des Versicherungsnehmers wieder in Kraft gesetzt hat. Laut BGH bleibt die Bewertung der Umstände im Einzelfall jedoch der verantwortlichen Richterin oder dem verantwortlichen Richter vorbehalten.

Der Rat der Verbraucherschützer: „Laut unserer Auswertung sollten sich Verbraucher gut überlegen, ob sie vor einigen Gerichten wirklich klagen wollen, beispielsweise Hamburg, München oder Brandenburg“, sagt Biernoth. „Hier ist das Risiko, dass die Gerichte eine Verwirkung des Widerspruchs anerkennen, besonders hoch. Berechtigte Ansprüche wären dann nicht durchsetzbar.“ Verbraucherfreundlicher legten aus seiner Sicht die Oberlandesgerichte in Dresden, Karlsruhe, Oldenburg, Stuttgart oder Koblenz die Verwirkung aus.

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