Nach Inkrafttreten der VersVermV IDD-Checkliste für Versicherungsvermittler aktualisiert
Matthias Beenken, Professor an der Fachhochschule Dortmund, hat gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute BVK die bereits bestehende Checkliste zur Insurance Distrubition Directive (IDD) überarbeitet. Eingeflossen sind die Punkte, die sich aus der im Dezember 2018 in Kraft getretenen Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) ergeben haben.
Beenken, der BVK sowie die Konzeptentwicklungs- und Beratungs-/ Innovationswerkstatt der Assekuranz und Finanzdienstleister (KuBI) hatten die ursprüngliche IDD-Checkliste bereits Anfang 2018 als Hilfestellung für Finanzdienstleister erstellt.
Die nun aktualisierte Übersicht zeigt Vermittlern 23 Hinweispunkte aus zehn Themen, darunter Informationen zur Weiterbildungspflicht, zur Erfüllung des bestmöglichen Kundeninteresses, zum gesetzlichen Provisionsabgabeverbot oder zum Beschwerdemanagement.
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„Die Liste ermöglicht somit allen Vermittlern praxisgerecht die rechtskonforme Umsetzung der neuen Rechtslage“, sagt BVK-Präsident Michael Heinz. „Wir verstehen die IDD-Liste als Service für alle Vermittler.“ Klarheit und Verständlichkeit sowie Vollständigkeit seien dabei das wichtigste.