Bafin oder Gewerbeämter Wer soll die Finanzanlagevermittler kontrollieren?
Die folgenden Argumente werden immer wieder in der ein- oder anderen Form genannt, wenn das Thema diskutiert wird.
Pro Bafin:
Pro Gewerbordnung:
Pro Bafin:
- Die Bafin kontrolliert bereits Banken und Finanzdienstleistungsinstitute, damit wären alle Player im Finanzdienstleistungsbereich unter einem Dach und unter einer einheitlichen Kontrolle.
- Der Finanzmarkt und insbesondere Kapitalanlagen werden immer komplexer, daher ist es erforderlich, dass beim Vertrieb von Finanzprodukten nicht mit zweierlei Maß gemessen wird.
- Verbraucherzentralen und Bankenverbände sowie Stimmen aus der Politik fordern eine einheitliche Kontrolle auch mit Blick auf Wettbewerbsbedingungen seit langem.
- Die Reputation des Anlageberaters würde bei einer Bafin-Kontrolle deutlich gestärkt.
- Die aktuelle Zersplitterung im Finanzdienstleistungsmarkt mit unterschiedlichen Überwachungsbehörden und -niveaus ist unter regulatorischen Aspekten kein haltbarer Zustand.
Pro Gewerbordnung:
- Die Regulierung der 34f-Vermittler über die Gewerbeordnung folgt einem bereits erprobten System (2007 wurden die Versicherungsvermittler ähnlich reguliert). Die Umsetzung über die Finanzanlagenvermittlerverordnung ist ohne nennenswerte Probleme verlaufen und im Markt akzeptiert.
- Die örtlichen IHK und Gewerbeämter sind näher dran am Vermittler als die Bafin
- Die Bafin verfügt nicht über ausreichende Kapazitäten, die freien Vermittler nachhaltig zu kontrollieren.
- Aufwand und Kosten für Zulassung und Prüfpflichten wären für Vermittler wesentlich höher, wenn die Bafin die Kontrolle hätte.
- Es gelten bereits heute für Finanzanlagevermittler die gleichen Regeln bei der Beratung ihrer Kunden wie für Bankmitarbeiter. Die Finanzanlagenvermittlerverordnung hat das Wertpapierhandelsgesetz hier eins zu eins gespiegelt.