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Finanzkommissarin Mairead McGuinness Provisionsverbot: EU-Kommission lässt Pläne fallen

EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness
EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness: Die EU-Kommission hat ihre Pläne für ein EU-weites Provisionsverbot im Finanzvertrieb ad acta gelegt. | Foto: imago images/Italy Photo Press

Die EU-Kommission hat ihre Pläne für ein europaweites Provisionsverbot im Finanzvertrieb ad acta gelegt. Das meldet das Handelsblatt und beruft sich auf einen Auftritt von Finanzkommissarin Mairead McGuinness am Donnerstagnachmittag auf einer Finanzkonferenz in Stockholm.  

„Wir haben denen zugehört, die uns sagen, dass ein vollständiges Provisionsverbot zu diesem Zeitpunkt zu disruptiv sein könnte“, räumte McGuinness demnach ein. Mit dieser verklausulierten Aussage dürfte sie sich auf die Einwände von Interessenvertretern beziehen, die auf die Ankündigung der Provisionsverbotspläne hin sich in Brüssel für ein Beibehalten des Status quo eingesetzt hatten.

Dass die EU-Kommission entsprechende Pläne hegte, ging im vergangenen Dezember aus einem Brief von Finanzkommissarin Mairead McGuinness hervor, den der EU-Parlamentarier Markus Ferber veröffentlichte. Die Ankündigung sorgte in der deutschen Finanzvertriebsbranche für einigen Aufruhr. 

Während am Donnerstag noch bekannt geworden war, dass die Kommission die endgültige Entscheidung noch einmal um drei Wochen auf Ende Mai vertagen wollte, ist das Thema nun offenbar vorerst vom Tisch.   

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Verbreitetes Vergütungsmodell 

Finanzberater werden in Deutschland wie in den meisten EU-Ländern größtenteils über Rückvergütungen von Produktgebern wie Fondsgesellschaften und Versicherungen bezahlt. Das ist überall dort erlaubt, wo es sich nicht um die reine Dienstleistung „Vermögensverwaltung“ handelt.

Viele Verbraucherschützer stören sich an der Provisions-Praxis. Organisationen wie der Verbraucherzentrale Bundesverband oder die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg setzen sich seit Langem für den Umbau der Vergütungsstrukturen im Finanzvertrieb ein. Ihr favorisiertes Modell ist die Honorarberatung. Dort zahlt der Kunde den Finanzberater für dessen Beratungsleistung direkt. 

Gegner eines Provisionsverbotes argumentieren meist mit der Beratungslücke, die sich bei einem Wegfall von Provisionen auftun würde. Gerade Kleinanleger hätten darunter zu leiden. Sie seien es nicht gewohnt, die Beratung zu Finanzprodukten gesondert zu bezahlen und würden dann vermutlich eher auf Beratung verzichten. Das wiederum wirkte sich negativ auf die private Altersvorsorge aus. 

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