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in Kfz-VersicherungLesedauer: 4 Minuten

Rechtsanwalt klärt auf Orkantief Sabine – Wer zahlt für die Schäden?

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Welche Kosten, die durch Sturmschäden entstehen, werden von welcher Versicherung übernommen? 

Bei Schäden am Haus springt die Wohngebäudeversicherung ein. Die Kosten für geschädigte Möbelstücke oder Einrichtungsgegenstände übernimmt die Hausratversicherung. Die Kaskoversicherung haftet bei Sturmschäden am Auto.

Alle genannten Versicherungen übernehmen ebenfalls die Kosten für Folgeschäden. Aufgrund der Obliegenheitspflicht müssen Versicherte den Schaden unverzüglich der Versicherung melden. Dokumentieren Sie hierfür alle Schäden und zeigen Sie den Versicherungen konkret auf, wie wo was genau kaputt gegangen ist. Vorher-Nachher-Fotos und Zeugen eignen sich dafür sehr gut. Holen Sie zusätzlich schon Angebote für die Reparatur ein.

Sie haben oftmals die Möglichkeit, Ihrer Obliegenheitspflicht über die Internetseite nachzukommen. 

Wann muss ich für Schäden selbst aufkommen? 

Ab einer Beaufort-Skala von 12 kommt es beispielsweise bei sich lösenden Dachziegelsteinen oder einem umstürzenden Baum darauf an, inwieweit der Eigentümer seiner Sorgfaltspflicht nachkam. Es wird somit danach gefragt, wie oft sowohl das Dach als auch der Baum überprüft wurden. Hat der Eigentümer seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt, haftet die Haftpflicht- oder auch die Wohngebäudeversicherung. 

Wird das Auto des Nachbarn durch einen herabstürzenden Baum beschädigt, der sich ursprünglich auf meinem Grundstück befand, und ich bin meiner Sorgfaltspflicht nachgekommen, zahlt die Kaskoversicherung des Halters.

Ansonsten gilt der Grundsatz, dass Schäden, die bei einem anderen verursacht wurden, von der Haftpflichtversicherung übernommen werden. 

Wer ist nach dem Sturm für herabgefallene Äste, Sträucher und Bäume verantwortlich? 

Hauseigentümer oder Vermieter trifft die Verkehrssicherungspflicht für den Bürgersteig. Sie müssen selbst oder der, den sie dazu beauftragt haben, dafür sorgen, dass der Gehweg frei ist.

Wer in einen umgestürzten Baum reinfährt, ist auf die Vollkaskoversicherung angewiesen. In diesem Fall müssen Sie dennoch mit einer Eigenbeteiligung rechnen. 

Über den Autor: 

Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht und Inhaber der Kanzlei Mingers.

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