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Praxisfall vom Finanzplaner Rechtzeitig die Weichen stellen

Von in AltersvorsorgeLesedauer: 5 Minuten
Seniorin beim Tennis
Seniorin beim Tennis: Der Ruhestand muss gut geplant sein | Foto: Imago Images/photothek

Nach dem Besuch einer Veranstaltung zur Ruhestandsplanung wünschten sich Herr und Frau D. eine ausführliche Beratung zu diesem Thema. Die Familie kam im Zuge einer Weiterempfehlung zu mir, mittlerweile betreue ich sie seit vielen Jahren.

Herr D. ist 55 Jahre alt und angestellter Ingenieur in einem mittelständischen Unternehmen. Seine Frau ist ebenfalls 55 Jahre alt und arbeitet als Angestellte der städtischen Universität. Die gemeinsame Tochter ist 22 und Studentin. Die aktuellen Lebenshaltungskosten meiner Kunden betragen insgesamt ca. 4.000 Euro monatlich. Hierzu kommen ca. 400 Euro monatlich für Mobilität und 10.000 Euro für den jährlichen Urlaub.

Die Wünsche

Das Ehepaar plant derzeit, mit 65 Jahren gemeinsam in den Ruhestand zu gehen. Das Ziel der Ruhestandsplanung ist eine monatliche und lebenslange Nettozahlung von 4.000 Euro, die zum 65. Geburtstag beginnen sollte.

Auch bei den jährlichen Urlauben sollen keine Abstriche gemacht werden. Zentrale Frage des Ehepaars: Werden die Rentenansprüche sowie das aufgebaute Vermögen reichen, um zum gewünschten Zeitpunkt in Rente zu gehen?

Zudem ist Herr D. Eigentümer eines geerbten, aktuell vermieteten Zweifamilienhauses in der Stadt im Wert von etwa 400.000 Euro. Dieses würde er gerne seiner Tochter vererben, nur fragt er sich, ob er die Immobilie zum jetzigen Zeitpunkt nicht besser verkaufen sollte.

Gedanken macht er sich ebenso um die selbstgenutzte Immobilie, einen Bauernhof. Die Renovierung liegt einige Jahre zurück, und auch mit Blick auf die vermutlich eingeschränkte Mobilität des Ehepaars im Alter überlegen beide, in die Stadt zurückzuziehen.

Aus einer vorehelichen Beziehung existiert ein Sohn, den Herr D. nie kennengelernt hat. Seine Befürchtung, dass im Falle seines Todes von dieser Seite Ansprüche an seine Frau gestellt werden, verbinden beide mit der Suche nach einer praktikablen Möglichkeit, diese Ansprüche auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Die Bestandsaufnahme

Die private Vermögensbilanz des Ehepaars zeigt ein aktuelles Gesamtvermögen von 1,17 Millionen Euro. Einen Großteil von fast 70 Prozent haben meine Kunden in Immobilien vor Ort investiert. Neben dieser Position besitzt das Ehepaar liquides Vermögen und verfügt über ein diversifiziertes Portfolio an Produktlösungen zur Altersvorsorge.

Bisher angefallene Instandhaltungsmaßnahmen für die Immobilien wurden aus dem laufenden Einkommen finanziert, eine Instandhaltungsrücklage besteht nicht. Der bestehende Bausparvertrag soll als Rücklage für notwendige Modernisierungen oder zum altersgerechten Umbau genutzt werden.

Die sogenannten „Pflichtausgaben“ im Ruhestand, mit denen das Ehepaar rechnen muss, sind die Krankenversicherungen, die Lebenshaltungskosten, die Nebenkosten für die eigengenutzte Immobilie sowie die Steuern. Laufende Einnahmen garantieren im Ruhestand die Leistungen der Deutschen Rentenversicherung sowie die Zusatzversorgungskasse von Frau D.

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