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Regierung beschließt Gesetz über Honorarberater

in FinanzberatungLesedauer: 1 Minute
Die Bundesregierung hat den Entwurf des Honoraranlageberatungsgesetzes beschlossen
Die Bundesregierung hat den Entwurf des Honoraranlageberatungsgesetzes beschlossen
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Honoraranlageberatungsgesetzes beschlossen. Es entspreche weitgehend einem Eckpunktepapier zur Honorarberatung, das das Bundesverbraucherministerium bereits im Juli 2011 vorgelegt hatte, heißt es vom Ministerium. Das neue Gesetz soll Kunden helfen, Honorarberater von Provisionsberatern besser zu unterscheiden.

Es erschafft und regelt zwei geschützte neue Berufsbilder: den Honorar-Anlageberater und den Honorar-Finanzanlagenberater. Beide dürfen zwar Produkte vermitteln, aber keine Provisionen von Produktanbietern oder anderen annehmen. Das Honorar zahlt einzig der Kunde. Es sei denn, das Produkt gibt es nur mit eingerechneter Provision. Dann muss der Berater die kassierte Provision an seinen Kunden weitergeben.

Der Honorar-Anlageberater darf über alle Wertpapiere, offenen und geschlossenen Fonds sowie weitere Unternehmensbeteiligungen beraten. Auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) soll ein öffentliches Honorar-Anlageberaterregister entstehen, in dem die Berater zu finden sind.

Der Honorar-Finanzanlagenberater darf nicht über Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen beraten. Er wird in das von den Industrie- und Handelskammern geführte zentrale Register eingetragen, das auch Versicherungsvermittler, Versicherungsberater und Finanzanlagenvermittler enthält.
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