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Schlimme Finger im April 2020 Vor diesen Finanzdienstleistern warnt aktuell die Bafin

Von in NewsLesedauer: 3 Minuten
Die Marshallinseln als aufstrebender Finanzort? Wohl kaum. Allerdings haben zwei der von der Bafin ins Abseits gestellten schlimmen Finger angeblich dort ihren Sitz.
Die Marshallinseln als aufstrebender Finanzort? Wohl kaum. Allerdings haben zwei der von der Bafin ins Abseits gestellten schlimmen Finger angeblich dort ihren Sitz. | Foto: imago images / blickwinkel / B. Bachmann

V&G Capital Management

Das Unternehmen aus Göttingen bot Privatanlegern Festgeld und sogenannte Renditekonten an. Für so ein Einlagegeschäft bräuchte es aber die Erlaubnis der Bafin, die nicht vorliegt. Deshalb muss V&G damit aufhören.

Fazco Capital Limited

Auch diese Firma lagerte unerlaubt Kundengelder auf Konten ein. Sie betreibt die Plattform www.fxbtrading.com, auf der Kunden Differenzkontrakte (Contracts for Difference, CFD) handeln können.

21 Tex

Das Unternehmen betreibt ebenfalls eine Handelsplattform, nämlich die www.netkasse.com. Auch dort gibt es CFDs und obendrein Währungen, Aktien und Kryptowährungen. Und auch dort lagert 21 Tex das Geld der Kunden auf Konten ein und hat keine Erlaubnis der Bafin.

Best Capital

Der Anlagenvermittler aus London muss sein Geschäft in Deutschland beenden. Die Mitarbeiter riefen deutsche Kunden an und wollten ihnen Aktien börsennotierter Unternehmen verkaufen. Allerdings an der Börse vorbei. Das fällt unter den Umstand „gewerbsmäßige Anlagevermittlung“ und verlangt eine Erlaubnis nach Paragraf 32 Kreditwesengesetz (KWG). Die hat das Unternehmen aber nicht.

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Inter Globe Investment

Der gleiche Sitz (London), der gleiche Ansatz (Aktien außerbörslich verticken), die gleiche Vertriebstechnik (Anrufen) – und das gleiche Ergebnis: Inter Globe Investment muss die unerlaubte Anlagevermittlung und –beratung beenden.

Codexfx

Das Unternehmen mit Sitz in Majuro auf den Marshallinseln bot deutschen Kunden auf einer hauseigenen Handelsplattform CFDs auf Aktien, Indizes, Währungen, Rohstoffe und Kryptowährungen an. Das gilt als Eigenhandel, die nötige Erlaubnis nach KWG liegt aber nicht vor.

Ideas in Motion

Die Bafin hat dem Unternehmen von den Marshallinseln einen sofortigen Bewegungsstopp verordnet. Es wollte sich von Kunden Vollmachten erteilen lassen, um deren Geld auf einer hauseigenen Plattform in CFDs anzulegen. Das gilt als gewerbsmäßige Finanzportfolioverwaltung – die nötige Erlaubnis nach KWG liegt aber auch hier nicht vor.

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