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Aktualisiert am 29.01.2020 - 11:20 Uhrin BaFinLesedauer: 8 Minuten

Schlimme Finger im Dezember 2019 Vor diesen Finanzunternehmen warnt die Bafin

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Gramin SA.

Die Gramin SA. mit Sitz in Majuro auf den Marshallinseln muss den Eigenhandel in Deutschland mangels Erlaubnis einstellen. Wie die Bafin mitteilt, kontaktiert die Firma deutsche Verbraucher und bietet ihnen auf der Handelsplattform www.60op.com sogenannte Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) auf Währungspaare, Rohstoffe und Aktien an. Laut Bafin häufen sich derzeit die Fälle potenziell unseriöser Handelsplattformen. Bei einigen bestehe der Verdacht der organisierten Kriminalität.

Elit Property Vision Ltd.

Für den grenzüberschreitenden Eigenhandel fehlt auch der Elit Property Vision Ltd. die Lizenz. Die Firma mit Sitz in der bulgarischen Hauptstadt Sofia vertreibt über die Handelsplattformen www.briton­price.com, www.dachfin.com und www.grahamfe.com Differenzkontrakte, die auf Grundwerten wie Rohstoffe, Indizes, Aktien sowie Währungen laufen, an Kunden in Deutschland. Vor der Plattform Britonprice warnt die Bafin nicht zum ersten Mal.

MaJa Industrie- und Werksmontage GmbH

Die Firma MaJa Industrie- und Werksmontage nimmt der Bafin zufolge auf ihrem Geschäftskonto Geld von Privatpersonen entgegen und leitet es auf ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die ebenfalls über­wiegend im Ausland ansässig sind. Kunden zahlen auf diese Weise Geld bei den nicht lizenzierten Internethandelsplattformen www.crypto-sfs.com und www.jbcapital.com ein, das ihnen auf dem über die Plattform geführten Handelskonto gut­geschrieben wird. Dieses unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft muss die Firma sofort einstellen und abwickeln, so die Finanzaufsicht.

Gudzelak Services GmbH i.G.

Ähnliches wirft die Behörde Gudzelak Services vor. Die Firma leite über ihr Geschäftskonto Geld von Privatpersonen auf ausländische Konten von Unternehmen weiter, die ihren Sitz meist im Ausland haben. Nach Bafin-Anweisung muss das Unternehmen das Geschäft einstellen und abwickeln.

21 Tex

Unerlaubt im Einlagengeschäft tätig ist die Gesellschaft 21 Tex. Als Betreiber der Handelsplattform www.5capital.com für Differenz­kontrakte, Devisen, Aktien und Kryptowährungen nimmt die Firma Geld von Privatpersonen an. Die Erlaubnis dafür aber fehlt dem Anbieter, urteilt die Bafin. Das Geschäft muss abgewickelt werden.

Semjo Consult GmbH i.G.

Noch eine Firma, die sich dem Geschäftsmodell, Geld von Privatpersonen anzunehmen und auf ausländische Konten weiterzuleiten, verschrieben hat: Über Semjo Consult zahlen etwa Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.kontofx.com Geld ein, das ihnen auf ihrem Handelskonto gut­geschrieben wird. Eine Erlaubnis für dieses Finanztransfergeschäft besitzt das Unternehmen aber nicht. Die Folge: Die Bafin ordnete nun die Einstellung und Abwicklung des Geschäfts an.

Mellis Creations GmbH i.G.

Gleiches gilt für Mellis Creations. Über die Firma zahlen Kunden etwa Geld auf Handelskonten der Internethandelsplattform www.cctmarket.com ein. Die Plattform verfügt laut der Bafin nicht über eine entsprechende Lizenz.

Eglitis IT Servicepoint GmbH i.G.

Noch ein ähnlicher Fall: Die Firma Eglitis IT Servicepoint nimmt über ihr Geschäftskonto Geld von Privatpersonen entgegen und leitet es ebenfalls auf ausländische Konten verschiedener Firmen weiter, die ihren Sitz meist im Ausland haben. Kunden nutzen dieses Angebot, um Geld auf ihr Handelskonto bei der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.fxleader.com weiterzuleiten. Auch diese Firma muss das unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft einstellen und abwickeln.

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