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Doppelprovisionen Bafin rät Kunden ihre Riester-Verträge zu prüfen

Bafin-Liegenschaft in Frankfurt: Die Behörde rät Riester-Sparern, ihre Verträge auf Doppelprovisionen zu prüfen.
Bafin-Liegenschaft in Frankfurt: Die Behörde rät Riester-Sparern, ihre Verträge auf Doppelprovisionen zu prüfen. | Foto: Kai Hartmann / BaFin

Bei ihren Verträgen zur privaten Altersvorsorge haben viele Sparer mit Kindern oftmals zu viel Provision gezahlt. Nach Beschwerden von Verbraucherschützern ging die Finanzaufsicht Bafin dem Problem nach und stellte fest, „dass eine Vielzahl von Lebensversicherern bei Riester-Rentenversicherungsverträgen Doppelprovisionen erhebt“. Denn viele Unternehmen berechneten ihren Kunden erneute Abschluss- und Vertriebskosten, wenn sich die staatliche Zulage in der Ansparphase änderte und infolgedessen der Eigenbeitrag des Kunden stieg oder sank.

Dass dies unzulässig und damit unwirksam ist, stellte Bafin bereits vor Monaten klar (DAS INVESTMENT berichtete). Die Verbraucherschutzabteilung der Behörde habe sich „von allen betroffenen Unternehmen schriftlich bestätigen lassen, dass sie künftig keine Doppelprovisionen mehr erheben und Kundenbeschwerden zu bereits erhobenen erneuten Abschluss- und Vertriebskosten im Sinne der Verbraucher behandeln werden“.

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Nun fordert die Finanzaufsicht die Riester-Sparer auf, ihre bestehenden Riester-Rentenversicherungsverträge von den Lebensversicherern überprüfen zu lassen und gegebenenfalls die zu Unrecht gezahlten Provisionen zurückzufordern.

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