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Aktualisiert am 03.01.2023 - 18:19 Uhrin Studien & UmfragenLesedauer: 8 Minuten

Koppelprodukte-Studien So reagiert BdV-Chefökonom auf IFA-Kritik an seiner Studie

Ein Dachdecker bei der Arbeit
Ein Dachdecker bei der Arbeit: Verbraucherschützer vom BdV und Aktuare vom IFA streiten um ihre Studienergebnisse zu sogenannten Koppelprodukten aus Arbeitskraftabsicherung und Altersvorsorge. | Foto: Imago Images / Snowfieldphotography

Der Bund der Versicherten (BdV) hat kürzlich das Ergebnis einer Studie veröffentlicht, die sogenannte Koppelprodukte, also eine Kombination aus Arbeitskraft- und Alterssicherung mit jeweils selbstständigen Policen vergleicht (DAS INVESTMENT berichtete).

 

 

Die Verbraucherschützer haben am Beispiel zweier Musterkunden nachgerechnet, was vorteilhafter ist: Eine Basis- beziehungsweise Privatrente als Fondspolicen plus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) einerseits oder ein Fondssparplan plus selbstständiger Berufsunfähigkeitsversicherungen (SBU) andererseits.

Das Ergebnis der BdV-Studie: Kombination von Arbeitskraft- und Alterssicherung lohnt sich nicht. „Die vermeintlichen Steuervorteile der Rentenversicherungsverträge können die erheblichen Kosten des Lebensversicherungsvertrags nicht ausgleichen“, kommentiert BdV-Chefökonom Constantin Papaspyratos. Die SBU mit Fondssparplan schnitt in der Studie als die vorteilhaftere Alternative ab.

Die Koppelprodukte brachten laut Studie nicht nur niedrigere Rendite, sondern sie baten bei der Arbeitskraftsicherung nicht den für den persönlichen Einzelfall optimalen BU-Schutz.

Als konkrete Produkte verwendete der BdV eine SBU des Lebensversicherers die Bayerische (Tarif: BU Protect Komfort 22709). Für die Altersvorsorge wählten die Tester einen Exchange Traded Fund (ETF) von iShares. Der Fonds von Blackrock Asset Management bildet den US-Aktienindex S&P 500 ab (ISIN: IE00B5BMR087).

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Keine pauschale Ablehnung der Koppel-Variante

Nun kritisiert das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (IFA) die Studienergebnisse. Die Aktuare verweisen auf ihre eigene Studie vom November 2020, die sich ebenfalls mit Vor- und Nachteilen einer Koppelung von Berufsunfähigkeitsschutz und Altersvorsorge im Rahmen einer Basisrente beschäftigte.

Ähnlich wie der BdV kamen die IFA-Forscher zwar zu dem Urteil, dass die gekoppelte Variante in einigen qualitativen Kriterien (insbesondere in Bezug auf Flexibilität) Nachteile gegenüber der entkoppelten Variante aufweist. In Bezug auf rein finanzielle Kriterien konnten sie aber eine „sehr große“ Gruppe der Verbraucher ausmachen, für die sich die gekoppelte Variante besser eignet.

Der Vorteil in den quantitativen, also rein finanziellen Kriterien könne für manche Verbraucher ein gutes Argument darstellen, die geringere Flexibilität der gekoppelten Variante in Kauf zu nehmen., argumentieren die IFA-Forscher. Daher verbiete sich eine pauschale Ablehnung dieser Variante.

Doch wie kommt es zu derart unterschiedlichen Ergebnissen? DAS INVESTMENT hat sich die Vorwürfe der IFA-Forscher an ihre BdV-Kollegen angeschaut und den BdV-Chefökonom Constantin Papaspyratos damit konfrontiert. Hier fassen wir die Ergebnisse zusammen.

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