Bund der Versicherten Viele Koppelprodukte sind „unflexibel und unvorteilhaft“
Mit steuerlichen Vorteilen werben viele Versicherungsvermittler dafür, Produkte zum finanziellen Schutz der eigenen Arbeitskraft und der Altersvorsorge miteinander zu kombinieren. Doch für die meisten Kunden gehe diese Rechnung nicht auf, heißt es jetzt wieder vom Bund der Versicherten (BdV).
Die Verbraucherschützer haben am Beispiel zweier Musterkundinnen nachgerechnet, was vorteilhafter ist: Eine Basis- beziehungsweise Privatrente als Fondspolicen plus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) einerseits oder ein Fondssparplan plus selbstständiger Berufsunfähigkeitsversicherungen (SBU) andererseits.
„Die vermeintlichen Steuervorteile der Rentenversicherungsverträge können die erheblichen Kosten des Lebensversicherungsvertrags nicht ausgleichen“, kommentiert BdV-Chefökonom Constantin Papaspyratos. „Von den Koppelprodukten profitieren letztlich nur Anbieter und Großvertriebe.“
Koppelprodukte selten vorteilhafter
Die Gegenüberstellung von Fondspolicen ohne Garantie in Kombination mit einer BUZ auf der einen Seite sowie einer SBU mit separatem Fondssparplan auf der anderen, zeige trotz steuerlicher Vorteile, dass die Koppelprodukte nicht das leisteten, was ihnen viele Finanzvertriebe zuschrieben. „Die SBU mit Fondssparplan ist die vorteilhaftere Alternative“, sagt Papaspyratos.
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Denn die Steuervorteile glichen Kostennachteile nur teilweise aus. Doch: „Die Koppelprodukte sind nicht nur hinsichtlich der Rendite nachteilig. So kann der Abschluss eines Koppelprodukts auch dazu führen, dass bei der Arbeitskraftsicherung nicht der für den persönlichen Einzelfall optimale BU-Vertrag gewählt und vermittelt wird.“
Als konkrete Produkte verwendete der BdV einerseits eine SBU des Lebensversicherers die Bayerische (Tarif: BU Protect Komfort 22709). Für die Altersvorsorge wählten die Tester andererseits einen Exchange Traded Fund (ETF) von iShares. Der Fonds der Blackrock Asset Management bildet den US-Aktienindex S&P 500 ab (ISIN: IE00B5BMR087).
Und durch die Verknüpfung einer BU-Police mit einer Basisrente verfolgen die Finanzvertriebe das Ziel, die Kundenbindung zu erhöhen. „Das entpuppt sich als unflexible und unvorteilhafte ‚Kundenfesselung‘ zulasten der Versicherten“, kritisiert Hartmut Walz, Professor an der Hochschule Ludwigshafen und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des BdV.