Sonnige Beteiligungen: Worauf Anleger bei Solarfonds achten sollten
Die meisten Emittenten offerieren als Beteiligungsmodell einen so genannten Blindpool. In welchen Markt das Geld fließt ist zwar vorab klar, das konkrete Investitionsziel jedoch noch nicht. Die endgültige Festlegung des Anlagegegenstandes findet erst nach Zugang der entsprechenden Einlagen der Anleger in den Pool statt.
„In diesem Fall sollten Anleger die Erfahrung und die Expertise des Anbieters genauestens unter die Lupe nehmen“, rät Mark Klesy, Vorstandsvorsitzender der K.u.K. Marketing-Services, die Emittenten von Finanz- und Investmentprodukten bei deren Marktzugang im deutschsprachigen Raum unterstützt. Dabei können Anleger auf Gutachten von unabhängigen Rating-Agenturen sowie Kommentare der Fachpresse zurückgreifen.
Finanzierung: Banken halten sich oft zurück
Die avisierten Renditen werden meist mit einer Hebelfinanzierung erzielt. Mit einem Eigenkapital von zum Beispiel 4,8 Millionen Euro könnte bei einer Kalkulation von 30 Prozent Eigenkapital (Anlegerfinanzierung) zu 70 Prozent Fondskapital (Bankfinanzierung) ein Projekt mit einem Volumen von 16 Millionen Euro realisiert werden.
Die Mehrheit der Banken ist bei Solar- Projekten jedoch sehr zurückhaltend. In Spanien lehnen laut Klesy viele Institute grundsätzlich eine Solaranlagen-Finanzierung ab. Potenzielle Investoren sollten sich daher fragen, ob die Investition in einen Blindpool durch die Beteiligung einer Bank zu einhundert Prozent sicher gestellt wird.
„Der Anleger sollte auch nach positiven Statements einer Bank fragen, die bereits Solar-Projekte mit dem entsprechenden Emittenten begleitet – und somit finanziert hat“, rät Klesy.
Zweitmarkt-Investitionen sind sicherer
Zweitmarkt-Angebote für Investitionen in bereits bestehende Projekte mit einer vorhandenen Finanzierung, die übernommen werden kann, bieten deutlich kürzere Zeiten in der Umsetzung eines Projektes. Zweitmarkt-Offerten sind unter Renditegesichtspunkten zwar das konservativere Engagement, dafür entfallen aber die Blindpool-typischen Wagnisrisiken.
Auch wenn ein Blindpool-Anbieter von einem „beantragten Genehmigungsverfahren“ spricht, sollten Anleger hellhörig werden. Denn ist das Verfahren zum Zeitpunkt der Zeichnung noch nicht abgeschlossen, könnte es böse Überraschungen geben.
Die wiederholte Verweigerung einer Anlagengenehmigung oder die Verweigerung einer ursprünglich zugesagten Errichtung eines Einspeisepunktes hat die verlustbringende Rückabwicklung des Blindpool-Investments zur Folge. In diesem Fall ist laut Klesy vorab die Frage nach der Verbindlichkeit der zeitlichen Perspektive angebracht.
Wer die Anlage bei welchen Eventualitäten, für welche Ausfallzeiten und in welcher Höhe versichert, ist eine weitere Frage, die im Vorfeld eines Solar-Investments unbedingt geklärt werden sollte. Auch die Umweltrisiken sollten im Vorhinein von unabhängiger Stelle geprüft und für unbedenklich befunden werden.
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.