„Unzureichendes Stückwerk“: Rechtsprofessor kritisiert Regulierungsmaßnahmen
An Beratungsprotokollen bemängelt der Rechtsprofessor zum Beispiel den großen Aufwand für die Anbieter bei einem geringen Sicherheitsgewinn für den Kunden. „Beratungsprotokolle dienen in der Praxis mehr der Enthaftung der Bank als der Dokumentation der Anlageziele des Kunden“, so Reiter.
Die Texte von Produktinformationsblättern seien für den Laien unverständlich, so Reiter weiter. „Es werden Fachbegriffe verwendet, die Beschreibungen fallen abstrakt aus, Risikohinweise werden unterschlagen, Kosten werden im Fließtext, Angaben zum Totalverlustrisiko in den Fußnoten versteckt“.
Den Entwurf des Bundesfinanzministeriums zur Regelung der Honorarberatung, der eine möglichst hohe Beratungsqualität gewährleisten soll, kritisiert der FOM-Professor als „nicht zu Ende gedacht“. Der Gesetzgeber versäume, konkrete Qualifikationsanforderungen für Anlageberater festzulegen.
Reiters Lösungsvorschlag: „Eine starke Finanzaufsicht, die den Verbraucherschutz als Aufsichtsziel verfolgt“. Denn die Bankenaufsicht verfolgt seiner Ansicht nach allein das Ziel der Solvenzaufsicht, unabhängig davon, ob unseriöse Geschäftspraktiken den Bankkunden schädigen.
Ein weiterer Vorschlag von Reiter ist die Beweislastumkehr. „Es ist ein Unding, dass bei einem offensichtlichen Schaden die Kunden vor Gericht die Beweislast tragen“, meint er. Die Beweispflicht, fair beraten zu haben, müsse bei den Finanzdienstleistern liegen. „Gelingt ihnen das nicht, müssen sie Schadenersatz leisten“.
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