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Regulierung von Finanzdienstleistungen Politik muss Anreize für private Altersvorsorge schaffen

Votum-Vorstand Martin Klein
Votum-Vorstand Martin Klein: „Vermittler müssten eigentlich von den staatlichen Akteuren gefördert werden, wo es nur geht – weil sie einen sozialpolitischen Auftrag erfüllen und unser Staatswesen davor bewahren, langfristig immer mehr Altersarme versorgen zu müssen.“ | Foto: Votum

In den vergangenen Tagen begegneten uns drei Meldungen, die vielleicht auf den ersten Blick nicht zusammenpassen, aber bei tieferer Betrachtung nachdenklich und zum Teil auch zornig machen.

  1. Die Bundesbank vermeldete, dass ein Anstieg der Rentenbeiträge auf 29 Prozent droht, wenn nicht längst überfällige Eingriffe in das Rentensystem erfolgen.
  2. Die Deutsche Rentenversicherung meldet aktuelle Zahlen aus denen hervorgeht, dass 7,7 Millionen Rentner weniger als 700 Euro im Monat erhalten.
  3. Die Versicherungsaufsicht BaFin macht sich Gedanken darüber, Provisionsrichtwerte für die Vermittlung von Renten- und Lebensversicherungen festzulegen – ohne hierfür vom Gesetzgeber einen Auftrag erhalten zu haben.

Es ist nicht das erste Mal, dass man sich fragen muss, ob politische Akteure und Aufsichten den Blick für das große Ganze verloren haben und lediglich der Verwirklichung ihrer Partikularinteressen hinterherhängen.

Tatsächlich muss der Staat und der ihn repräsentierende Gesetzgeber dankbar sein für jeden, der bereit ist, gegen eine ausschließlich erfolgsabhängige Vergütung mit Menschen ins Gespräch zu kommen, um sie zu ihrer Altersvorsorge zu beraten und auf die große Versorgungslücke hinzuweisen, die sich auftut, wenn Sie sich auf die gesetzliche Rente verlassen.

Schicksalsgemeinschaft aus Kunde und Vermittler

Die Rede ist von Versicherungsvermittlern, die erst dann ihre Vergütung erhalten, wenn der Kunde sich dafür entschieden hat, etwas gegen diese Versorgungslücke im Alter zu tun und eine Renten- oder Lebensversicherung abzuschließen. Sie tragen ein unternehmerisches Risiko, welches allen anderen beratenden Berufen und auch jedem Handwerker und Verkäufer fremd ist.

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Im Moment des Vertragsabschlusses können sie nicht darauf vertrauen, dass sie ihren wohlverdienten Lohn erhalten und behalten können, sondern begeben sich in eine Schicksalsgemeinschaft mit ihrem Kunden. Bei allen Widrigkeiten, die jetzt auf den Versicherungsnehmer zukommen, müssen sie hoffen, dass dieser wenigstens die nächsten 5 Jahre in der Lage ist, seine Versicherungsprämien zu bedienen und nicht etwa durch Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit, Scheidung dazu gezwungen oder einfach aus Gleichgültigkeit und Konsuminteresse dazu gebracht wird, seinen Versicherungsvertrag nicht weiterzuführen.

Diese Personengruppe müsste eigentlich von den staatlichen Akteuren gefördert werden, wo es nur geht – weil sie einen sozialpolitischen Auftrag erfüllt und unser Staatswesen davor bewahrt, langfristig immer mehr Altersarme versorgen zu müssen.

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