Rolf W. ThielAktualisiert am 27.01.2020 - 17:30 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 1 Minute
Warum Berater über Provision nicht gesondert aufklären müssen
Ein BGH-Urteil sorgt für Furore: Müssen Vermittler von geschlossenen Fonds Anleger gesondert über ihre Provision aufklären? Nein, meint Rechtsanwalt Rolf W. Thiel. Lesen Sie seine Begründung: