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Wegen offenen Steuer-Fragen Das Hin und Her mit der Vorabausschüttung an Solar-Millennium-Gläubiger

in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten
Klaus Nieding,Vorstand der Rechtsanwaltskanzlei Nieding+Barth
Klaus Nieding,Vorstand der Rechtsanwaltskanzlei Nieding+Barth
„Morgen ist es soweit, dann erhalten die Anleihegläubiger der insolventen Solar Millennium eine erste Vorabausschüttung auf die Insolvenzquote im Insolvenzverfahren“. Das erklärte die Rechtsanwaltskanzlei Nieding+Barth, gemeinsamer Vertreter der Anleihen Nr. 4 – 7, in einer Mitteilung, die auch DAS INVESTMENT.com veröffentlichte. Die Quote der Vorabausschüttung betrage gut 9,75 Prozent, so die Rechtsanwälte. Insgesamt habe der Insolvenzverwalter Volker Böhm 25 Millionen Euro an die Gläubiger überwiesen.

Was ist passiert?

Wenn das kein Grund zu Freude ist? Nein, ist es nicht, wie DAS INVESTMENT.com heute von einer Leserin erfahren hat. Denn das Geld, das Solar Millennium am 24. September an die Anleger auszahlte, wurde am gleichen Tag wieder zurückgebucht.

Warum?

Warum? Wir fragten bei Nieding+Barth nach. Es sei zu „Unklarheiten über die steuerliche Behandlung der Ausschüttung und der der Ausschüttung zu Grunde liegenden Parameter seitens des Insolvenzverwalters“ gekommen, erklärt Nieding+Barth-Vorstand Klaus Nieding. Im Klartext heißt das, dass der Insolvenzverwalter die geplante Art der Ausschüttung geändert hat, um steuerlich besser wegzukommen. „Da dies zu Unsicherheiten führte, ob die geplante Ausschüttungsart steuerrechtlich korrekt ist, wurde die geplante Ausschüttung vorerst gestoppt“, erklärt Nieding. Schließlich sei er als Gläubiger-Vertreter dafür verantwortlich, dass diese keine steuerlichen Nachteile erleiden.

Aus demselben Grund musste auch die für den gestrigen Dienstag geplante Ausschüttung gestoppt werden.

Und nun?

Rechtsanwalt Nieding hat beim Finanzamt Erlangen Antrag auf eine verbindliche Auskunft gestellt. „Diese Auskunft soll nun endgültig Klarheit bringen über die steuerliche Behandlung der Ausschüttung, sodass diese dann zeitnah erfolgen kann“, sagt er. Eine Antwort der Finanzbehörde erwartet der Anwalt Mitte kommender Woche.
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