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Wettbewerbszentrale warnt Werbebotschaft „klimaneutral“ reicht nicht

Begrünte Hausfassade in Essen
Begrünte Hausfassade in Essen: Das Geld aus CO2-Zertifikaten wandert in klimafreundliche Projekte. Bei der Wettbewerbszentrale findet man: Wer sich um CO2-Neutralität bemüht, sollte mehr dafür tun. | Foto: imago images / Jochen Tack

Wenn ein Unternehmen damit wirbt, „klimaneutral“ zu wirtschaften, muss es transparent machen, auf welchem Wege das geschieht. Das fordert die deutsche Wettbewerbszentrale. Der gemeinnützige Verein mit Sitz in Bad Homburg bezeichnet sich als „Selbstkontrollinstitution zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb“.

Hintergrund einer neuen Stellungnahme aus dem Haus ist der Begriff „Klimaneutralität“. Dieser werde recht diffus verwendet, monieren die Wettbewerbshüter. Auch im Bereich Finanzanlagen und Finanzdienstleistungen sei er verbreitet – oft ohne dass klar werde, was konkret die Unternehmen damit meinten oder welche Maßnahmen sie diesbezüglich ergriffen. Denn als „klimaneutral“ würden sich sowohl Unternehmen bezeichnen, die ihren CO₂-Ausstoß de facto auf null herunterfahren, als auch solche, die im Prinzip gar nichts ändern und stattdessen CO₂-Zertifikate kaufen.

Mit CO₂-Zertifikaten sollen Unternehmen einen alternativen Beitrag zum Klimaschutz leisten können, so die Idee. Das Geld, das in CO₂-Zertifikate fließt, soll klimafreundliche Projekte unterstützen, und das in unterschiedlichen Ländern. Besonders günstig seien Zertifikate, die in Schwellenländern emittiert werden. Pro Tonne CO₂ koste der Ausgleich dort mitunter nur einen Euro, heißt es von den Wettbewerbshütern.

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„Die Kompensation von Emissionen allein durch den Ankauf von CO₂-Zertifikaten würde jedoch die derzeitige Wirtschafts- und Lebensweise zementieren und notwendige Innovationen in die Zukunft und andere Länder verschieben“, gibt man bei der Wettbewerbszentrale zu bedenken. Außerdem: „Durch Kompensation alleine lässt sich das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens nicht erreichen.“ Der Fokus der Unternehmen solle vielmehr auf Vermeiden und Vermindern der CO₂-Last liegen. Nur dieser Weg sei langfristig nachhaltig.

Den Bad Homburgern stößt auch sauer auf, dass der Begriff „klimaneutral“ als Werbebotschaft zu undifferenziert gebraucht werde. Sie fordern: Verbraucher sollten erfahren, auf welche Weise genau ein Unternehmen CO₂ einsparen wolle – andernfalls sei dem sogenannten Grünwaschen Tür und Tor geöffnet. Schon der Anreiz, nach Möglichkeit netto klimaneutral zu wirtschaften, gehe durch die schwammige Bezeichnung verloren.

Anbieter von klimaneutralen Produkten oder Dienstleistungen sollten nach außen keinen falschen Anschein erwecken, fordern die Wettbewerbshüter: Sobald ein Unternehmen Klimaneutralität durch einen Ausgleich erzielen wolle, erfordere das Wettbewerbsrecht nach Paragraf 5a UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) nicht nur, dass das Unternehmen darauf explizit hinweise. Die Unternehmen müssten vielmehr auch angeben, woher die Klimazertifikate stammten – ob es sich um teure Papiere aus Industrieländern oder günstige aus Schwellenländern handele.