Zertifizierung: Der normierte Wahnsinn
Papierchaos: Wer ein Gütesiegel für sein Unternehmen bekommen will, darf den Bürokratieaufwand nicht scheuen. (Foto: INKJE / PHOTOCASE)
Das Luxusleben von Stephan Schäfer und Jonas Köller endet abrupt. Am 19. Februar halten mehrere Polizeiwagen vor der Jugendstil-Villa in der Kennedyallee in Frankfurt. Die Beamten stürmen ins Gebäude der Immobiliengesellschaft S&K und tragen kartonweise Unterlagen heraus – Beweismaterial für die Staatsanwaltschaft, die dem Duo und deren Komplizen banden- und gewerbsmäßigen Betrug mit Kapitalanlagen, Untreue und weitere Straftaten vorwirft.
Schäfer und Köller sollen ein Schneeballsystem aufgebaut haben. Für ihre geschlossenen Fonds kauften sie Schrott-Immobilien, die sie nach der Finanzkrise 2008 als ertragreiche und sichere Investments anpriesen. So betrogen sie Tausende von Anlegern, deren Geld sie hauptsächlich in den eigenen luxuriösen Lebensstil steckten.
Auch zahlreiche Anlageberater ließen sich durch Renditeversprechen von bis zu 12 Prozent blenden. Selbst schuld? Nicht unbedingt, meint Norman Wirth, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte in Berlin. Schließlich hatten die betroffenen Fonds eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde Bafin sowie ein Siegel des TÜV Süd. Letzterer bestätigte der S&K noch Ende August 2011 einen Immobilienbestand mit einem Verkehrswert von mehr als 100 Millionen Euro. Wie sich später herausstellte, hatte der beauftragte Sachverständige keinen Fuß in eines der Häuser gesetzt, deren Wert er ermitteln sollte. Stattdessen entnahm er An- und Verkaufspreise der Objekte den Dokumenten, die die S&K-Gründer ihm zur Verfügung gestellt hatten. Mit Qualitätsprüfung hat ein solches Vorgehen nichts zu tun. Das wirft die Frage auf, was durch den TÜV oder andere Prüfinstanzen vergebene Gütesiegel mittlerweile noch wert sind.
Auch zahlreiche Anlageberater ließen sich durch Renditeversprechen von bis zu 12 Prozent blenden. Selbst schuld? Nicht unbedingt, meint Norman Wirth, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte in Berlin. Schließlich hatten die betroffenen Fonds eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde Bafin sowie ein Siegel des TÜV Süd. Letzterer bestätigte der S&K noch Ende August 2011 einen Immobilienbestand mit einem Verkehrswert von mehr als 100 Millionen Euro. Wie sich später herausstellte, hatte der beauftragte Sachverständige keinen Fuß in eines der Häuser gesetzt, deren Wert er ermitteln sollte. Stattdessen entnahm er An- und Verkaufspreise der Objekte den Dokumenten, die die S&K-Gründer ihm zur Verfügung gestellt hatten. Mit Qualitätsprüfung hat ein solches Vorgehen nichts zu tun. Das wirft die Frage auf, was durch den TÜV oder andere Prüfinstanzen vergebene Gütesiegel mittlerweile noch wert sind.
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