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Zustimmung einzelner EU-Mitgliedstaaten „nicht vorgesehen” Bundestag wird nicht über Brexit-Vertrag abstimmen

Von in MärkteLesedauer: 1 Minute

Eine Ratifizierung dieses Abkommens durch die einzelnen EU-Mitgliedstaaten „ist nicht vorgesehen“, teilte ein Sprecher der Bundesregierung am späten Mittwoch in einer E-Mail mit. Der Bundestag werde aber „entsprechend seiner Beteiligungsrechte“ über den Verhandlungsverlauf unterrichtet und habe das Recht zur Stellungnahme, hieß es weiter.

Die britische Premierministerin Theresa May hatte vor kurzem angekündigt, dass ihre Regierung bis Ende März kommenden Jahres nach Artikel 50 der EU-Verträge einen Austrittsantrag stellen werde. Erst danach können nach Auffassung der Bundesregierung die Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien beginnen. Innerhalb von zwei Jahren müsste das Austrittsabkommen dann vom EU-Rat beschlossen werden, nachdem ihm zuvor das EU-Parlament zugestimmt hat.

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May hat bislang offen gelassen, in welcher Form sie das britische Parlament an den Austrittsverhandlungen mit Brüssel beteiligen will. Das Parlament werde die Möglichkeit haben, den Verlauf der Verhandlungen zu begleiten, sagte sie am Mittwoch in London. Forderungen der Opposition nach einer Abstimmung des Parlaments erteilte May aber eine Absage. Die britische Premierministerin steht mittlerweile auch intern in der Kritik, weil sie bislang keinen Plan für den EU-Austritt ihres Landes vorgelegt hat.

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