15 Prozent auf Erträge Was die neue Fondssteuer für bestehende Depots bedeutet
Hohe Freibeträge für Fondsanleger
Mit dem AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz sollte diese Umgehungsmöglichkeit zwar eingeschränkt werden. „Es hat sich jedoch gezeigt, dass diese Maßnahme nur eingeschränkt wirksam war“, argumentiert das Ministerium. Daher sei vorgesehen, dass nur noch die bis Ende 2017 eingetretenen Wertveränderungen steuerfrei bleiben.
„Um gleichwohl das Vertrauen eines Kleinanlegers, für den die Bestandsschutzregelung bei Einführung der Abgeltungsteuer gedacht war, nicht zu enttäuschen, wird ein neuer Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro eingeführt.“ Bis zum diesem Betrag bleiben auch die ab 2018 anfallenden Veräußerungsgewinne steuerfrei.
Verbrauchter Freibetrag lebt wieder auf
„Dadurch dürfte sich für die weit überwiegende Zahl aller Steuerpflichtigen faktisch weiterhin ein Bestandsschutz hinsichtlich der vor 2009 erworbenen Investmentanteile ergeben“, so das Ministerium weiter.
Und ein bereits „verbrauchter“ Freibetrag lebe demnach wieder auf, wenn in einem späteren Veranlagungszeitraum Verluste aus Investmentanteilen auftreten, die vor 2009 angeschafft wurden.