LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
Lesedauer: 4 Minuten

Abgeltungssteuer, Klappe, die Letzte: Ende der Übergangsfrist für Zertifikate naht

Seite 2 / 2

Zertifikatekauf vor dem 15. März 2007: Alles bleibt beim Alten Die alte Steuerregelung gilt uneingeschränkt nur für Zertifikate, die vor dem 15. März 2007 gekauft wurden. Wer solche Papiere heute noch im Depot hat, kann steuerliche Aspekte bei einer Verkaufsentscheidung getrost beiseite lassen. Da die einjährige Spekulationsfrist bereits verstrichen ist, bleiben heute, nach dem 30. Juni 2009 oder auch zu jedem späteren Zeitpunkt realisierte Gewinne steuerfrei. Dafür können aber auch Verluste nicht mehr mit Gewinnen aus anderen Wertpapiergeschäften verrechnet werden. Zertifikatekauf nach dem 14. März 2007: Übergangsregelung Für Zertifikate, die nach dem 14. März 2007 gekauft wurden, gilt eine Übergangsregelung. Für sie gilt kein Bestandsschutz. Der Stichtag 1. Juli 2009 spielt hier aus steuerlicher Sicht eine besondere Rolle – für diese Produkte steht er quasi für den Übergang vom alten ins neue Steuerrecht: Kursgewinne bei Haltedauer von mehr als zwölf Monaten: Bei mehr als zwölf Monaten Haltedauer können etwaige Kursgewinne beim Verkauf bis zum 30. Juni 2009 zum letzten Mal steuerfrei kassiert werden. Wird zu einem späteren Zeitpunkt verkauft, unterliegen die Gewinne der Abgeltungssteuer. Kursgewinne bei Haltedauer von weniger als zwölf Monaten: Zertifikate, die im Plus liegen, sich aber auch am 30. Juni 2009 noch weniger als zwölf Monate lang im Depot befinden, sollten in diesem Monat nicht mehr verkauft werden. Der Grund: Beim Verkauf nach dem 1. Juli und bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr gilt der pauschale Steuersatz von 25 Prozent statt der persönlichen Progression, was sich für die Mehrheit der Steuerzahler positiv auswirken dürfte. Wurden die Zertifikate in diesem Jahr gekauft, kommt in jedem Fall der pauschale Abgeltungssteuersatz zur Anwendung - egal ob die Papiere vor oder nach dem 1. Juli 2009 verkauft werden. Kursverluste bei Haltedauer von mehr als zwölf Monaten: Handelt es sich bei den Zertifikaten, die nach dem 14. März 2007 gekauft wurden und sich bis zum 30. Juni länger als zwölf Monate im Depot befinden, nicht gerade um Papiere, die von fallenden Kursen profitieren, müssen sich wohl nur wenige Anleger über eine steueroptimierte Gewinnrealisierung Gedanken machen. Die Mehrheit sitzt auf Buchverlusten. Aus steuerlichen Erwägungen raten Experten in solchen Fällen, den Verlust erst nach dem 1. Juli dieses Jahres zu realisieren. Der Grund: Da die Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist, können die Verluste beim Verkauf vor dem 1. Juli nicht steuerlich geltend gemacht werden, also nicht mit anderen Gewinnen verrechnet werden. Beim Verkauf nach dem 30. Juni können die realisierten Verluste die steuerpflichtigen Gewinne aus anderen Geldanlagen mildern und somit die Steuerschuld verringern. Kursverluste bei Haltedauer von weniger als zwölf Monaten: Ähnlich verhält es sich bei Verlustpositionen, die sich noch keine zwölf Monate im Besitz des Anlegers befinden. Beim Verkauf vor dem 1. Juli können die Verluste nur mit Kursgewinnen anderer Wertpapiere verrechnet werden. Ab dem Stichtag und einer Haltedauer von über einem Jahr, können auch Dividenden und Zinseinnahmen gegengerechnet werden. Natürlich sollten Anlageentscheidungen beziehungsweise die Festlegung des Kauf- oder Verkaufzeitpunktes nicht allein von steuerlichen Aspekten abhängig gemacht werden. Im Falle von Zertifikaten mit Totalverlustrisiko kann sich ein genauerer Blick auf die Fristen unter Einbeziehung der finanziellen Gesamtsituation aber durchaus lohnen.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion