LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Tipps & RatgeberLesedauer: 2 Minuten

EU-Transparenzverordnung AfW und Votum geben Tipps für Vermittler

Beratungsgespräch
Beratungsgespräch: Was die Transparenzverordnung für Berater bedeutet, haben AfW und Votum zusammengestellt.

Am 10. März tritt die europäische Offenlegungsverordnung, auch Transparenzverordnung genannt, in Kraft. Sie wirkt sich auch auf Finanz- und Versicherungsvermittler aus – zumindest immer dann, wenn diese auch Beratung anbieten.

Weil der Termin immer näher rückt und laut Votum-Chef Martin Klein aus der Branche viele Rückfragen zu dem Thema kamen, haben die Vermittlerverbände AfW und Votum gemeinsam Informationen und Formulierungsvorschläge erarbeitet, die sie Vermittlern an die Hand geben möchten.

In der neunseitigen Empfehlung geht es um den Internetauftritt, um die Einbindung von Nachhaltigkeit in die Beratung und die Beratungsdokumentation. Die Verbände empfehlen nachdrücklich, dass auch Berater mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung die Regeln berücksichtigen sollten – obwohl die Verordnung sie nicht explizit erfasst. Es könnte sich um ein Versehen handeln, mutmaßt man bei AfW und Votum.

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

„Die Berücksichtigung der nachfolgenden Empfehlungen und Hinweise zur TVO (Transparenzverordnung) ist nicht kompliziert und leicht umsetzbar“, heißt es in dem Schreiben.

Die Tipps seien allerdings eine Momentaufnahme: „Es wird in den kommenden Monaten und Jahren zu dem Thema Nachhaltigkeit in der Finanz- und Versicherungsvermittlung noch zu diversen Anpassungen an regulatorische Vorgaben kommen“, betonen die Verbände. Berater sollten das Thema daher im Auge behalten.

Die Empfehlungen lassen sich über die Internetseiten von Votum und des AfW herunterladen.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion