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Alternative Investments Branchenverband begrüßt Umsetzungsgesetz zu Kreditfonds

Lesedauer: 2 Minuten
Zufrieden: Frank Dornseifer, Geschäftsführer des BAI.
Zufrieden: Frank Dornseifer, Geschäftsführer des BAI.
Der Bundesverband Alternative Investment (BAI) begrüßt die Verbesserungen am OGAW V-Umsetzungsgesetz. Im Vergleich zum Regierungsentwurf vom 18. November 2015 würde der aktuelle Beschluss weitreichende Verbesserungen für Kreditfonds beinhalten.

„Mit den beschlossenen Änderungsanträgen werden für Branche und institutionelle Investoren wichtige Anliegen aufgegriffen und die einschlägige Bafin-Verwaltungspraxis vom Mai 2015 praxisgerecht in das Gesetz überführt. Dies gilt insbesondere für die Möglichkeit der Verwaltung von unverbrieften Darlehensforderungen im Bestand von offenen Spezial-AIF, die noch nach dem Referentenentwurf verboten werden sollte. In Kombination mit der Zulassung der originären Kreditvergabe für geschlossene AIF ist der Beschluss ein wichtiges Signal für den Fondsstandort Deutschland und eröffnet Investoren angesichts des Niedrigzinsumfelds neue Anlagemöglichkeiten. Im Hinblick auf die Vergabe von Gesellschafterdarlehen hatten wir eine grundsätzliche Ausnahme angeregt, eben weil es sich hier um einen völlig anderen Sachverhalt handelt, und zwar um ein Strukturierungselement der Gesamtfinanzierung insbesondere in den Bereichen Infrastruktur sowie Private-Equity und Venture-Capital. Hierzu enthält der geänderte Entwurf nunmehr nur punktuelle Verbesserungen, mit denen sich einschlägige AIF vorerst arrangieren werden. Allerdings ist die europäische Entwicklung noch nicht abgeschlossen, möglicherweise folgen hier schon kurzfristig weitere Impulse im Rahmen des Projektes Kapitalmarktunion“, sagt Frank Dornseifer Geschäftsführer des BAI.

OGAW ist die Richtlinie in Deutschland, die definiert, welche speziellen Anforderungen an Fonds und Verwaltungsgesellschaften gestellt werden.
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