Assekurata-Prognose „Zinszusatzreserve verdoppelt sich bis 2030“
Positive ZZR-Wirkung lässt sich messen
Trotz der Berechnungsweise der Korridormethode, die gegenüber der vorherigen Methodik zu einem langsameren Absinken des Referenzzinses führt, wird dieser in kommenden Jahren weiter zurückgehen. Die Intensität hängt dabei vom Zinsverlauf ab. Im Fall des Basisszenarios, das ein seitwärtsverlaufendes Zinsniveau unterstellt, sinkt der Referenzzins immer weiter: Laut Assekurata würde er dann im Jahr 2028 erstmals das Niveau von 0,90 Prozent unterschreiten.
Projektion des Referenzzinssatzes
Dies hätte zur Folge, dass dann bereits die aktuell gültige Höchstrechnungszinsgeneration nachreservierungspflichtig würde. Im Negativszenario, in dem ein bis 2030 kontinuierlich auf -1,00 Prozent sinkendes Zinsniveau angenommen wird, wäre dies sogar schon im Jahr 2025 der Fall. Selbst im Positivszenario, in dem sich das Zinsniveau langsam erholen und auf 1,50 Prozent ansteigen würde, sinkt der Basiszins in den kommenden Jahren noch auf 1,42 Prozent ab.
Referenzzins wird weiter sinken
„Ausgedrückt in Euro müsste die Branche im Basis-Szenario bis 2030 mehr als 150 Milliarden Euro an ZZR-Mitteln aufbauen, was unseren Hochrechnungen vor Einführung der Korridormethode zum damaligen Zinsniveau entspricht“, erläutert Heermann. Nach alter ZZR-Methodik läge in diesem Szenario der künftige Höchstbedarf im aktuellen Zinsumfeld sogar bei über 200 Milliarden Euro, ähnlich wie aktuell im Negativszenario.
„Besser sieht es im Positivszenario aus, bei dem die ZZR bereits bei gut 100 Milliarden Euro ihren Gipfel erreicht und ab 2026 schon wieder abgebaut würde“, ergänzt Heermann. „Dann hätte die Branche heute bereits drei Viertel der insgesamt erforderlichen ZZR gestemmt, was unter unseren derzeitigen Zinsprognosen allerdings unwahrscheinlich ist.“ In welcher Höhe und bis wann jeder einzelne Anbieter noch Reserven aufbauen muss, hängt auch von der Zusammensetzung seines Bestands ab.
Projektion der Zinszusatzreserve:
Das Basis-Szenario entspricht seitwärts verlaufenden Zinsen.
Um die Mittel aufzubringen, müssen viele Unternehmen weiterhin Teile ihrer Bewertungsreserven auflösen. Für externe Kapitalgeber ist es derzeit unattraktiv, einem Lebensversicherer frisches Kapital zur ZZR-Finanzierung bereitzustellen. Doch ein aktueller Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht vor, die Mindestzuführungsverordnung so zu ändern, dass Kapitalgeber ihren Finanzierungsbeitrag zurückerhalten können, falls dieser schlussendlich nicht benötigt werden sollte.