Beratungsprotokoll, Haftungsfallen, Provisionen Das sind die 4 grundlegenden Veränderungen für Finanzvermittler
4 grundlegende Veränderungen für Finanzvermittler:
- Beratungshaftung
- neue Inhalte der Beratungsprotokollierung
- Provisions- oder Honorar-Vergütung
- Maßnahmen für die nachhaltige Berufszukunft
Beratungshaftung
Der Verbraucherschutz stellt sicher, dass künftig immer die Bedürfnisse des Kunden im Mittelpunkt des Beratungsgespräches stehen müssen. Damit erhalten Finanzberater juristisch den Experten-Status. Eine bisher mögliche Haftungseinschränkung als „Vermittler eines Produktes“ entfällt. Somit gibt es nur bei „Beweislastumkehr“ eine Freispruchmöglichkeit.
Das heißt: Nur, wer vor Gericht beweisen kann, dass sein Finanzprodukt die beste „Produkt-Art“ für die Bedürfnisse des Verbrauchers ist, wird kein Storno inklusive Nebenkosten erleben. Hierzu muss geprüft werden, ob anhand der (neuen) Kundeninformationsunterlagen (KIDs / PRIIP) der Kunde zur Zielgruppe passt und die vorgegeben Wertschwankungen verkraftbar sind.
1.200% Rendite in 20 Jahren?
Da dieser Sachverhalt nicht nur bei Abschluss (Zehn-Jahreshaftung), sondern auch in der Folge aktualisiert werden muss (Veränderungen wegen negativer Wertschwankungen, veränderter Lebenssituationen und anderes mehr), ist nicht nur die ewige Haftungsproblematik garantiert, sondern auch der umfangreichere Betreuungsprozess impliziert.
Protokollierung
Egal, welchen Zweck eine Geldanlage erfüllen soll, es gelten dieselben Beratungsinhalte. Ob für kurz-, mittel- oder langfristige Geldanlagen zur Altersvorsorge. Immer muss ein Protokoll zur Geeignetheits- und Wertschwankungs-Verträglichkeits-Prüfung erstellt werden.
Geeignetheit bedeutet, dass die vorgeschlagene und später vermittelte Produkt-Art der beste Weg zur Erfüllung restliche Ziele und Wünsche ist natürlich unter Einbezug bereits vorhandener Maßnahmen. Somit wird immer eine Bestandsanalyse erforderlich und ein Überlegungsprozess, vergleichbar zur ganzheitlichen Finanzberatung.