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Brüssel hat neue EU-Richtlinie für Finanzvertrieb im Blick

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Die Kommission sei verpflichtet, bei allen Regulierungsschritten Auswirkungsanalysen vorzunehmen. Außerdem werde sie sicherstellen, dass die Standpunkte der Betroffenen berücksichtigt werden. Generell sei im Bereich der Vertriebsregeln die Finanzmarktrichtlinie Mifid eine valide Plattform, auf der man aufsetzen werde.

Paragraf 34c GewO „zu schwach“

Inwieweit die Brüsseler Vorgaben dann mit den zeitgleich in Deutschland stattfindenden nationalen Bestrebungen der Regulierung zusammenpassen, wird sich noch erweisen. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner hatte im Dezember 2009 im Hinblick auf das Produktinformationsblatt Ihres Hauses erklärt, sie behalte Brüssel im Blick, werde aber nicht auf ausformulierte Vorgaben warten.

Votum-Geschäftsführer Martin Klein erwartet, dass im 2. Halbjahr 2010 in Deutschland eine gesetzliche Regulierung für die bisher unregulierten Bereiche der Vermittlung von Investmentfonds und geschlossenen Fonds erfolgt. „Der Paragraf 34c Gewerbeordnung als nationale Regelung ist zu schwach und entspricht nicht den Anforderungen der Mifid. Es wird daher nicht bestehen bleiben“, so der Rechtsanwalt.
Der Verbandsexperte prognostiziert, dass sich die Zulassungskriterien an denen der Vermittlerrichtlinien-Umsetzung, also Leumund, Register, Vermögensschaden-Haftpflicht, Mindestqualifikation orientieren wird. Die Berufsausübung werde sich aber eher am deutschen Wertpapierhandelsgesetz anlehnen. Dies bedeute Vorgaben wie eine Fragepflicht gegenüber Kunden und bestimmte Dokumentationspflichten.

Laut Klein müsse sich die Branche jetzt gemeinsam für eine eigene nationale Regulierung einsetzen und daran mitwirken. Auf diese Weise könne die Branche auch aktiv einen Beitrag zu den Regulierungsbestrebungen in Brüssel leisten. Dies sei wichtig, um darauf hinzuwirken, dass der europäische Gesetzgeber mit dem notwendigen Augenmaß vorgehe und nicht über das Ziel hinausschieße.

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