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Thomas Richter im Interview „Mifid II schadet Verbrauchern mehr, als es ihnen nützt“

Thomas Richter ist Jurist und Hauptgeschäftsführer des Fondsverbands BVI und Mitglied des Verwaltungsrats der Bafin. Zudem ist er im Beirat des Finanzmarktwächters und Vorstandsmitglied des europäischen Fondsverbands Efama.
Thomas Richter ist Jurist und Hauptgeschäftsführer des Fondsverbands BVI und Mitglied des Verwaltungsrats der Bafin. Zudem ist er im Beirat des Finanzmarktwächters und Vorstandsmitglied des europäischen Fondsverbands Efama. | Foto: BVI

DAS INVESTMENT: Die Mifid-II-Regelung trat 2018 in Kraft. Wie hat sie sich Ihrer Einschätzung nach bislang bewährt?

Thomas Richter: Mifid II schadet den Verbrauchern mehr, als es ihnen nützt. Im Ergebnis erhalten sie mehr Informationen, aber weniger Wertpapierberatung. Eine Studie der Ruhr-Universität Bochum beziffert die Folgen: 69 Prozent der Anleger halten den Kauf von Wertpapieren für zu umständlich. Zwei Drittel fühlen sich nicht besser informiert. 27 Prozent wollen keine Wertpapiere und Fonds mehr kaufen. Rund 30 Prozent der Banken ziehen sich bei der Beratung aus der Fläche zurück und konzentrieren sich auf ausgewählte Filialen in den Ballungszentren.

Einer Online-Umfrage von DAS INVESTMENT zufolge hält nahezu jeder zweite Teilnehmer den Mifid-II-Aspekt Kostentransparenz für überarbeitungswürdig. Inwiefern teilen Sie diese Ansicht?

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Richter: Wir sehen dort ebenfalls erheblichen Korrekturbedarf. Wir wollen eine Angleichung der Kostendarstellung nach Mifid II und Priips. Die Berechnungsmethoden gehen völlig auseinander. Zum Beispiel hat der Berater im Rahmen von Mifid II den tatsächlich vom Kunden bezahlten Ausgabeaufschlag den einmaligen Dienstleistungskosten zuzuordnen. Für das Priips-Informationsblatt hingegen muss die Fondsgesellschaft, die das Produkt aufgelegt hat, den maximalen Ausgabeaufschlag auf die empfohlene Haltedauer umlegen und als jährliche Produktkosten ausweisen. Das verwirrt den Anleger und erschwert die Arbeit des Beraters unnötig.


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