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Mifid-Novelle tritt in Kraft „Regulator wirft der Fondsbranche einen Knüppel zwischen die Beine“

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Was müssen die Fondsanbieter nun tun? Die Produktseite muss reagieren, denn sie muss dem Vertrieb Informationen an die Hand geben, wie ihre Produkte zu den Kategorien passen. Sie tut sich schwer, auf die neuen Kriterien zu reagieren, da nicht klar ist, wie etwa ein bereits von der Bafin zum Vertrieb zugelassener Artikel-8-Fonds mit seinen individuell definierten ESG-Zielen die neuen Zielmarktkategorien in der Praxis umsetzen kann.

Viele der mit den Kategorien „nachhaltige Investitionen“ verbundenen Anforderungen sind nach wie vor nicht final geklärt. Daher gehen die meisten Produktanbieter aktuell dazu über, die Berücksichtigung der nachteiligen Auswirkungen (Pais) eines Fonds auf Nachhaltigkeitsziele in ihre Fondsdokumentation aufzunehmen.

Negative Nachhaltigkeitsauswirkungen müssen in die Fondsdokumentation

In der Praxis bedeutet das, dass bestimmte Informationen in die Fondsdokumentation integriert werden müssen. Dort muss beschrieben werden, welche negativen Auswirkungen der Fonds auf Nachhaltigkeitsziele hat. Bei Immobilienfonds sind das zum Beispiel Immobilien, die nicht energieeffizient sind. Des Weiteren muss beschrieben werden, wie diese Auswirkungen berücksichtigt werden oder was der Vermögensverwalter dagegen machen möchte – also beispielsweise, ob er eine neue Heizung einbauen oder Sanierungsmaßnahmen durchführen wird.

 

Diese Informationen müssen zudem im sogenannten Artikel-10-Dokument auf die Webseite des Anbieters gestellt werden. In der Folge muss dann in den Jahresberichten des Fonds über diese nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit regelmäßig berichtet werden.

Fazit: Die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in den Vertrieb ist durchaus sinnvoll und für viele Privatanleger wichtig. Allerdings ist die Umsetzung alles andere als trivial. Vor allem die Tatsache, dass die Regulierungsschritte nicht miteinander harmonisiert sind, ist ärgerlich. Dennoch hat die Immobilien- und Fondsbranche keine Wahl. Ab dem 2. August muss sie mit den Regeln leben. 

Über die Autorin:

Hannah Dellemann ist ESG-Beauftragte bei Intreal.

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