Fintechrat
Stellungnahme zur Blockchain-Strategie der Bundesregierung
Aktualisiert am
Fintechrat des Bundesministeriums der Finanzen Foto: Bundesministerium der Finanzen / Photothek
Die Bundesregierung entwickelt derzeit ihre Blockchain-Strategie und setzt dazu auch auf die Beratung durch Unternehmen, Verbände und andere Institutionen, um Chancen und Risiken der innovativen Technologie auszuloten.
Begriffsbestimmung
Unterschiedliche Arten von Blockchains und DLTs. Das Entwickeln einer Vision zum allgemeinen Thema Blockchain ist komplex, da es viele Arten von Blockchains und DLTs gibt: öffentliche (Public) Blockchain-Systeme, private Blockchain-Systeme oder Mischformen (Federated Blockchain-Systeme), mit oder ohne Token, usw. Eine Einschätzung oder gar das Finden von neuen Regeln ist daher schwierig und manchmal gar unmöglich, da Skalierbarkeit, Anwendbarkeit, Transaktionskosten, Sicherheit usw. davon abhängen, über welche Charakteristika eines Blockchain-Systems wir sprechen.
Verhältnis von Blockchain und DLT. In unserem Feedback berücksichtigen wir den vollen Umfang der DLT-Protokolle und ihrer Anwendungen, von denen Blockchain im engeren Sinne eine Teilmenge ist. Eine Definition von Blockchain bzw. DLT lautet entsprechend:
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Begriffsbestimmung
Unterschiedliche Arten von Blockchains und DLTs. Das Entwickeln einer Vision zum allgemeinen Thema Blockchain ist komplex, da es viele Arten von Blockchains und DLTs gibt: öffentliche (Public) Blockchain-Systeme, private Blockchain-Systeme oder Mischformen (Federated Blockchain-Systeme), mit oder ohne Token, usw. Eine Einschätzung oder gar das Finden von neuen Regeln ist daher schwierig und manchmal gar unmöglich, da Skalierbarkeit, Anwendbarkeit, Transaktionskosten, Sicherheit usw. davon abhängen, über welche Charakteristika eines Blockchain-Systems wir sprechen.
Verhältnis von Blockchain und DLT. In unserem Feedback berücksichtigen wir den vollen Umfang der DLT-Protokolle und ihrer Anwendungen, von denen Blockchain im engeren Sinne eine Teilmenge ist. Eine Definition von Blockchain bzw. DLT lautet entsprechend:
“ein Protokoll zum Synchronisieren einer dezentralisierten Datenbank, bestehend aus einer Rei-he von verteilten Ledgern, wobei die Änderungen 1) repliziert und nicht veränderbar sind, 2) durch Kryptografie gesichert sind und 3) automatisiert werden können (durch Smart Contracts).”
Unterscheidung von Public und Private Blockchain-Systemen. Die Diskussion über Blockchain reicht also von der Funktionalität und Anwendung von Public Blockchains wie Ethereum – offen, weitgehend im Einsatz, aber mit wichtigen Skalierungsproblemen, die gelöst werden müssen – bis hin zu privaten DLT-Protokollen (z.B. Hyperledger oder R3 Corda). Letztere sind nicht vollständig dezentralisiert, aber Stand heute hoch skalierbar. Neben diesen Beispielen allgemeiner Blockchain-Protokolle, für die verschiedene Anwendungen programmiert werden können, gibt es viele spezielle Blockchain-Protokolle, die für ein bestimmtes Unternehmen, einen konkreten Anwendungsfall oder eine spezifische Branche erstellt werden können.
Insgesamt sehen wir zwei sehr unterschiedliche Bereiche, in denen Blockchain bzw. DLT mit völlig unterschiedlicher Dynamik angewendet wird:
● Public Blockchain-Systeme: Dies sind vollständig dezentrale Technologien und beinhalten typischerweise eine dem System inhärente Krypto-Token. Oftmals werden sie mittels eines Initial Coin Offering (ICO) finanziert. Diese Systeme sind die Grundlage für die Entwicklung offener Anwendungen, häufig durch Startups, die einen sehr disruptiven Ansatz verfolgen können (z.B. Disintermediation von bestimmten Branchen).
● Private Blockchain-Systeme: Hierbei handelt es sich primär um DLT-Protokolle für Unternehmensanwendungen (oder im Kontext der öffentlichen Verwaltung) mit spezifischen Berechtigungsoptionen. Sie beinhalten im Allgemeinen keine Krypto-Token. Dies sind die Grundlagen für neuartige Anwendungsfälle in Unternehmen, die häufiger von bzw. durch etablierte Unternehmen – allein oder in Konsortien – umgesetzt werden.
Es ist wichtig zu vermeiden, dass sich die Diskussion hauptsächlich auf die erstere, subjektiv womöglich als “aktueller” empfundene Variante, konzentriert, obwohl letztere bereits in vielen verschiedenen Branchen zu marktnahen Anwendungen führen wird.
Token-Ökonomie
Abstrakte Definition von Token. "Token" (engl. für Wertmarke) ist ein im Zusammenhang mit Blockchain-Anwendungsfällen, speziell plattformbasierten Anwendungsfällen, oft verwendeter, aber nicht klar definierter Begriff. Insbesondere, da die Verwendung des Begriffs “Token” im Rahmen digitaler Anwendungsfälle der "realen" Welt und im Zusammenhang mit rein Blockchain-basierten Anwendungsfällen auf den ersten Blick als sehr unterschiedlich wahrgenommen werden könnte, werden wir im Folgenden diese beiden Facetten des Begriffs “Token” separat beleuchten, um dann eine kongruente Behandlung herauszuarbeiten. Mit diesen beiden Begrifflichkeiten grenzen wir zunächst rein auf der Blockchain umgesetzte Anwendungsfälle (z.B. Zahlungsverkehr basierend auf Krypto-Assets) von auf der Blockchain zur Digitalisierung von existierenden Rechten, Dingen oder Ansprüchen (z.B. Euro-Zahlungsverkehr auf der Blockchain) ab.
Digitale Abbildung von beliebigen Rechten durch Token. Zur Einführung möchten wir jedoch auf eine sehr anschauliche Definition des Begriffs Token im Rahmen eines ersten Gesetzentwurfs,4 welcher in wenigen Monaten in Liechtenstein in Kraft treten soll, hinweisen. Allgemein stellen Token im Sinne der Definitionen kein alleiniges Recht in einem digitalen Kontext dar, sondern sollten vielmehr als eine plattform-basierte Hülle bzw. Container verstanden werden. Diese kann “Forderungs- oder Mitgliedschaftsrechte gegenüber einer Person, Rechte an Sachen oder andere absolute oder relative Rechte verkörpern.”5 Ein Beispiel dafür ist das Besitzrecht an einem (physischen) Wertgegenstand oder einem Wertpapier. Andere Beispiele reichen von traditionellen Währungen (z.B. Euro, US-Dollar) über in Token formierten Lizenzrechte an geistigem Eigentum bis hin zu Token, die reale Assets (z.B. Maschinen, Autos etc.) betreffen. Innerhalb dieses Rahmens können dann die spezifischen, in Token aufgenommenen, Rechte, z.B. das Kapitalmarktrecht, angewandt werden. Drittparteien, die mit den Token interagieren (z.B. im Rahmen einer sicheren Verwahrung, Handel, Bewertung oder auch Anbindung von Identitäten an Personen/Firmen/Objekten), sollten in einer möglichen Gesetzgebung wiederum zusätzlichen separaten, dienstleistungsbezogenen Regeln unterworfen werden, um eine Rechtsprechung auf allen Ebenen sicherzustellen. Wir werden dieser Argumentation dieses Textes in weiten Teilen folgen.
4 Das Dokument “Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend Die Schaffung eines Gesetzes über auf vertrauenswürdigen Technologien (VT) beruhende Transaktionssysteme (Blockchain-Gesetz; VT-Gesetz; VTG) und die Abänderung weiterer Gesetze” ist abrufbar via https: //www.llv.li/files/srk/vnb-blockchain-gesetz.pdf.
5 Siehe Fussnote 7.
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