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in Private Krankenversicherung (PKV)Lesedauer: 3 Minuten

„GKV nicht zweitklassig“ Viele PKV-Tarife erfüllen Mindestkriterien nicht

Die Gesundheitsexpertin der Grünen, Maria Klein-Schmeink, sagt angesichts der Ergebnisse eines Leistungsvergleichs von gesetzlicher und privater Krankenversicherung: „Die wiederkehrende Behauptung, die gesetzliche Krankenversicherung sei nur zweitklassig, wird mit dieser Untersuchung klar widerlegt."
Die Gesundheitsexpertin der Grünen, Maria Klein-Schmeink, sagt angesichts der Ergebnisse eines Leistungsvergleichs von gesetzlicher und privater Krankenversicherung: „Die wiederkehrende Behauptung, die gesetzliche Krankenversicherung sei nur zweitklassig, wird mit dieser Untersuchung klar widerlegt." | Foto: Maria Klein-Schmeink

„Etliche private Krankenversicherungsunternehmen erfüllen selbst in ihren leistungsstärksten Tarifen nicht die definierten Mindestkriterien“, so lautet das Fazit einer Studie des Beratungsunternehmens Premium Circle im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die überwiegende Mehrheit der privat Versicherten sei zudem gar nicht in den leistungsstärkeren Tarifen versichert, sondern in Tarifen mit einem geringeren Leistungsumfang.

Die Autoren berücksichtigten in ihrer Studie 103 eigenhändig festgelegte Mindestkriterien. 100 davon stammen aus den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, drei weitere aus den Bereichen Zahnersatz und Sehhilfe, die das Unternehmen als Mindeststandard für den Krankenversicherungsschutz ansieht.

Dabei sei auffällig, dass die Spannbreite bei den Versicherern sehr groß sei, so die Autoren. Der schlechteste PKV-Tarif erfülle knapp 30 Prozent der Mindestkriterien, der beste 96 Prozent. Durchschnittlich 72 Prozent der Leistungskriterien würden erfüllt, 27 Prozent dagegen nicht oder nicht vollständig.

Insbesondere in den Bereichen Rehabilitation und Kuren offenbaren sich laut der Untersuchung Schwächen in der privaten Krankenversicherung gegenüber den gesetzlichen Leistungen.

Grünen-Gesundheitsexpertin sieht sich bestätigt

„Die wiederkehrende Behauptung, die gesetzliche Krankenversicherung sei nur zweitklassig, wird mit dieser Untersuchung klar widerlegt“, stellt Grünen-Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland fest.

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Allerdings weisen die Analysten daraufhin, dass der Leistungsumfang in der GKV jederzeit durch den Gesetzgeber verändert werden kann – je nach Finanzlage. Das sei in der PKV aufgrund des Vertrages zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung nicht möglich.

Und weiter: Die längeren Wartezeiten bei Terminen bei Fachärzten oder auch die Umfänge der Heil- und Hilfsmittelversorgung, die oftmals nur die Grundversorgung sicherstellen, sowie die Zahnersatzleistungen seien im Vergleich zur PKV stark eingeschränkt. Darüber hinaus sei der tatsächliche Leistungsumfang der GKV bei antragspflichtigen Leistungen von Bewilligungen der Krankenkassen abhängig.

PKV-Verband kritisiert Aussagekraft der Studie

Dem PKV-Verband reichen diese Hinweise nicht. Er bezeichnete die Ergebnisse der Studie als realitätsfremd. So seien etwa viele Leistungen, die die Studienautoren in den PKV-Vertragswerken vermissten, sehr wohl Bestandteil der Versorgung von Privatversicherten. Beispiel Palliativversorgung: Tatsächlich gebe es hier in den Tarifen vieler langjährig Privatversicherter formal keinen verbrieften Anspruch, wie der Verband erklärt. Dies liege aber nur daran, dass die Verträge aus einer Zeit stammten, in der diese Versorgung noch nicht sehr verbreitet war – und auch in der GKV nicht vorgesehen, wie es heißt.

Da die PKV-Unternehmen ihre Vertragswerke nachträglich nicht ändern dürften, sei eine Leistungsausweitung nur als nebenvertragliche Zusage möglich. Dies sei schon vor Jahren branchenweit erfolgt, so dass alle Privatversicherten Anspruch auf Hospiz- und Palliativversorgung hätten, teilen die Branchenvertreter mit.

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