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Aktualisiert am 13.10.2020 - 13:11 Uhrin VersicherungenLesedauer: 10 Minuten

Grundfähigkeitsversicherung Wie Menschen mit Risikojobs ihr Einkommen absichern können

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Die optimale Grundfähigkeitsversicherung

Bei der Analyse der Bedingungen einer GFV, ist Anzahl und Art der versicherten Fähigkeiten wichtig. Selbstverständlich sind 15 versicherte Fähigkeiten grundsätzlich besser zu bewerten, als zehn Fähigkeiten. Auch der Alltagsnutzen der versicherten Fähigkeiten ist relevant. So sind bestimmte Fähigkeiten für einen Handwerker wichtiger, als für einen Büroangestellten.

Dieser Bezug auf Alltagssituationen eines Versicherten bei der Tarifauswahl, macht aus meiner Sicht die Grundfähigkeitsversicherung heute zu einer wertgleichen Alternative zur BU-Police. Moderne GFV sind heute bedarfsgerechter und sinnvoller, als noch vor fünf Jahren.

Folgende Punkte sollten eine optimale Grundfähigkeitsversicherung erfüllen:

  • Eintrittsalter möglichst niedrig, 
  • versicherbare Höchstrente mehr als 2.000 Euro monatlich, 
  • möglichst viele versicherte Fähigkeiten mit Bezug auf Alltagssituationen (mindestens 15), 
  • möglichst viele Kategorien der Fähigkeiten (Motorik, Sensorik, Kommunikation, Intellekt, Eigenständigkeit, Psyche, Mobilität), 
  • Leistung schon ab Wegfall einer versicherten Fähigkeit, 
  • Prognosezeitraum möglichst niedrig (zum Beispiel sechs Monate), 
  • Modularer Aufbau der versicherten Fähigkeiten; möglichst optional.

Die Grundfähigkeitsversicherung Existenzplan der Bayerischen

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Die neuen Tarife 20720 und 20721 des Versicherers „Die Bayerische“ kommen einer optimalen Grundfähigkeitsversicherung (GFV) sehr nahe. Hier ist eine moderne, auf die Bedürfnisse verschiedener Personengruppen abgestimmte Einkommensabsicherung entstanden, die sich in wesentlichen Bereichen von Produkten der Mitbewerber abhebt.

Stärken des Tarifs

Folgende Regelungen heben sich von der Konkurrenz ab:

  1. Die versicherten 17 beziehungsweise 20 Fähigkeiten werden den Anforderungen des modernen Alltags gerecht. Bereits der Grundschutz „Existenzplan aktiv“ versichert 17 Grundfähigkeiten: des Körpers und des Geistes (Sehen, Sprechen, Hören, Stehen, Gehen, Sitzen, Bücken, Treppen steigen, Tragen, Halten und andere) sowie für ein eigenständiges Leben (Demenz, Pflegebedürftigkeit, eigenverantwortliches Handeln). Die Tarifvariante „Existenzplan kreativ“ ist erweitert um sensorische und kognitive Fähigkeiten wie Schreiben und eine Tastatur bedienen sowie intellektuelle Leistungen wie Auffassungsgabe, Orientierung und Konzentration.
  2. Optionale Erweiterungen machen die Absicherung flexibel. Mit ihnen kann ganz nach persönlichen Präferenzen kann der Umfang an versicherten Grundfähigkeiten vergrößert werden. So greift die Option Mobilität, falls der Versicherte aufgrund motorischer Einschränkungen nicht mehr Radfahren oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen kann. Die Option Infektion springt bei behördlichem Tätigkeitsverbot für Medizin-, Sozial- und Lebensmittelberufe ein und die Option Psyche bei schwerer Depression oder Schizophrenie über mindestens zwölf Monate Dauer.
  3. Selbständige Mobilität per Auto ist für viele Menschen ein Stück Lebensqualität. Die Fähigkeit Autofahren ist bei der vorliegenden GFV grundsätzlich eingeschlossen. Der Verlust der Fahrerlaubnis aus medizinischen Gründen gilt hier immer als Leistungsauslöser für die Rente. Das gilt auch, wenn der Führerschein wegen gesundheitlicher Gründe gar nicht erst erworben werden kann.
  4. Der sogenannte Prognosezeitraum entscheidet, wann die Rentenzahlung beginnt. Es macht einen entscheidenden Unterschied, ob die Rente erst nach 36 Monaten Leidenszeit oder schon nach einem halben Jahr aufs Konto fließt. Der Prognosezeitraum beträgt beim Produkt Existenzplan in der Regel sechs Monate. Das heißt: Der Versicherer zahlt die Rente, wenn ein Arzt den Verlust einer Grundfähigkeit für voraussichtlich mindestens sechs Monate bescheinigt oder die Fähigkeit seit bereits sechs Monate verloren ist. Eine Ausnahme gilt für psychische Krankheiten, bei denen es jeweils zwölf Monate sind.
  5. Die Gesundheitsprüfung ist bei jeder GFV ein großes Hindernis. Dabei macht es einen Unterschied, ob 19 Fragen beantwortet werden müssen oder nur neun. Diese vereinfachte Gesundheitsprüfung gilt bei dem Produkt Existenzplan für alle Versicherten unter 30 Jahren und für alle Renten bis 2.500 Euro. Es gibt zudem keine Antragsfragen nach Rauchverhalten, geplanten Auslandsaufenthalten oder psychischen Vorerkrankungen. Für Letzteres gilt eine Ausnahme, falls die Option Psyche gewählt wird.
  6. Das Mindesteintrittsalter beträgt nur drei Jahre. Das ist gut, denn Vorerkrankungen und zunehmendes Alter erhöhen das Risiko, keinen Versicherungsschutz mehr zu bekommen. Ein Erwachsener könnte schließlich mehr Vorerkrankungen mitbringen als ein Kind. Von Vorteil ist ein geringes Eintrittsalter auch deshalb, weil die Police dann günstiger ist.
  7. Zur Prämienkalkulation unterteilen Versicherer die beruflichen Risiken in Berufsgruppen. In der BU-Versicherung sind zehn Berufsgruppen und mehr keine Seltenheit. Für die GFV der Bayerischen gibt es dagegen nur zwei Berufsgruppen: Zur Gruppe A zählen alle Berufe, die ohne beziehungsweise mit leichtem bis mittelschwerem Körpereinsatz auskommen. Gruppe B enthält alle Berufe mit schwerer körperlicher Tätigkeit.

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