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in Courtagen im VersicherungsvertriebLesedauer: 3 Minuten

Immobilienfinanzierung Die häufigsten Fehler in Widerrufsbelehrungen

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Fernabsatzverträge:

Bei diesen wurden Darlehensverträge ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, also ohne persönliche Kontakte in einer Niederlassung des Kreditinstituts, abgeschlossen. Bei allen Darlehensverträgen, die auf Grundlage des Fernabsatzgesetzes vereinbart wurden und werden, beginnt die Widerrufsfrist nicht vor Erfüllung der Informationspflichten nach § 312 c Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Falls die Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag keinen Hinweis darauf enthält, ist sie fehlerhaft.

Überdies beginnt die Widerrufsfrist in diesen Fällen nur, nachdem der Darlehensnehmer eine Information über den Betrag erhalten hat, den er im Fall des Widerrufs für die Überlassung des Kredits bis zu dessen Tilgung bezahlen muss. Eine entsprechende Information durch den Darlehensgeber lautet sinngemäß: „Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von XX,XX Euro zu zahlen." Sollte also eine solche Information bei Fernabsatzverträgen fehlen, kann der Immobilien-Darlehensvertrag auch aus diesem Grund widerrufen werden.

Das oft sogenannte Ewige Widerrufsrecht endet nach dem Willen des Gesetzgebers für viele Altverträge am 21. Juni 2016. Immobilieneigentümer, die bislang nicht aktiv geworden sind und deren teuer verzinste Darlehensverträge noch länger laufen, sollten diese im Hinblick auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen von einem versierten Fachanwalt überprüfen lassen. Aber auch wer ein längst abgelöstes Immobiliendarlehen widerruft, kann mit erheblichen Rückzahlungen des Kreditinstituts rechnen. Gegebenenfalls kann ein Kreditnehmer durch einen erfolgreichen Ausstieg aus seinem Vertrag alles in allem einen fünfstelligen Eurobetrag an Zinsen einsparen.

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