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Aktualisiert am 22.03.2013 - 12:12 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 4 Minuten

Impressumspflicht: Was Berater in sozialen Netzwerken beachten müssen

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Und was kann man nun dagegen tun?

Wir haben die Weisheit leider auch nicht gepachtet und die technischen Einschränkungen der Netzwerke stellen auch uns immer wieder vor Herausforderungen. Deshalb kann ich leider keinen Königsweg präsentieren.

Aber ich habe zumindest ein paar Lösungsansätze, Tipps und Tricks zusammengetragen. Einen Teaser gibt es hier, einen ausführlichen Überblick in unserem Whitepaper, das jeder gerne per E-Mail an a.schulze[at]queo-group.com anfordern könnt.

Google+


Auch Google+ bietet keine Möglichkeit sämtliche Pflichtangaben einzugeben. Zwar hat man die Möglichkeit Kontaktdaten in Form von Anschrift, Telefon, Fax und E-Mail zu hinterlegen. Was für Einzelgewerbe ausreichen kann, ist aber keine Lösung für größere Unternehmen und Kapitalgesellschaften. Felder für notwendige Pflichtangaben, so beispielsweise Angaben zur Rechtsform oder den vertretungsberechtigten Personen, fehlen nämlich.

Wie sieht es mit einem Link zu einem externen Impressum aus?


Natürlich lassen sich auch bei Google+ an diversen Stellen Links zu einem externen Impressum platzieren. Bestünde die Zielgruppe nur aus Desktopnutzern, wäre das die perfekte Lösung. Mobil sieht das leider anders aus, da zum Beispiel über die iPhone-App weder die Linkliste angezeigt wird noch Links im Profiltext aufgerufen werden können, auch wenn sie blau unterlegt sind.

Damit verbleibt für einen Link nur das Feld „Webseite verknüpfen“, das zwar geeignet ist, das der ein oder andere aber vielleicht nicht für ein externes Impressum ver(sch)wenden möchte.

Also sprach Zarathustra…

Bis auf weiteres bleibt die einzig gangbare Lösung das Impressum im Infobereich zu platzieren. Damit auch mobile Nutzer in den Genuss des Impressums kommen, sollten die erforderlichen Angaben nicht erst nach 10 Bildschirmseiten Text auftauchen, sondern nach Möglichkeit auf der ersten Bildschirmseite.


Über den Autor: Bernhard Kelz ist Brand Consultant bei der queo GmbH und Rechtsanwalt für IT- und Medienrecht. Die queo GmbH ist eine Agentur für kreative Kommunikation, ganzheitliche Onlinevermarktung sowie individuelle Webentwicklung mit Sitz in Dresden (zum queo-Blog). Besondere Expertise kann die queo GmbH in den Branchen Finanzen & Versicherungen, Gesundheit sowie Technologie, Beratung und Automotive vorweisen.

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