Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren

Investmentsteuerreform Sauren legt Mindest-Kapitalbeteiligungsquoten fest

Von in Dachfondsmanager, Fondsselekteure & Co.Lesedauer: 2 Minuten
Eckhard Sauren, Gründer und Chef der auf Dachfonds spezialisierten Kölner Vermögensverwaltung Sauren Fonds-Service
Eckhard Sauren, Gründer und Chef der auf Dachfonds spezialisierten Kölner Vermögensverwaltung Sauren Fonds-Service | Foto: Sauren Fonds-Service

Der Kölner Dachfonds-Anbieter Sauren will im Zuge der Investmentsteuerreform die Kapitalbeteiligungsquoten in einigen Fonds zurechtzurren. So sollen nach Planung des hauseigenen Research-Teams die Fonds

  • Sauren Stable Absolute Return,
  • Sauren Absolute Return,
  • Sauren Global Defensiv,
  • Sauren Global Balanced und
  • Sauren Emerging Markets Balanced

eine verpflichtende Mindestaktienquote von 25 Prozent erhalten.

Für die Fonds

  • Sauren Global Stable Growth,
  • Sauren Global Growth und
  • Sauren Global Opportunities
Bild

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem täglichen Newsletter – gratis direkt in Ihr Postfach. Jetzt abonnieren!

Go

soll eine verbindliche Mindestaktienquote von 51 Prozent gelten. Die Mindestaktienquoten sollen nach hauseigener Planung zum 1. Januar wirksam werden – vorbehaltlich der Zustimmung durch die Aktionäre.

Hintergrund sind die neuen Regeln zur Anlagebesteuerung, die im Zuge der Investmentsteuerreform zum kommenden Jahresbeginn in Kraft treten. Anleger erhalten dann steuerliche Teilfreistellungen für Erträge aus Fonds, die eine bestimmte Mindest-Kapitalbeteiligungsquote vorweisen können. Diese muss in den Anlagegrundsätzen festgeschrieben sein.

Für in Deutschland aufgelegte Fonds mit einem Brutto-Aktienanteil von mindestens 25 Prozent sollen Anleger eine steuerliche Teilfreistellung von 15 Prozent erhalten. Bei Fonds mit einem Aktienanteil ab 51 Prozent sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei.

Die Teilfreistellungen sind ein Ausgleich für die zukünftige Besteuerung auf Fondsebene. Denn ab dem 1. Januar soll es keinen Steuervorteil für deutsche gegenüber ausländischen Fonds mehr geben. Sie müssen dann 15 Prozent Steuern auf Gewinne aus in Deutschland erzielten Dividenden, Mieterträgen und dem Immobilienverkauf direkt an den Fiskus abführen.  

Ab dem kommenden Jahr werde gerade bei Mischfonds das Nachsteuerergebnis von Anlegern stark durch die Aktienquote beeinflusst, erinnert Vermögensverwalter Sauren auf seiner Internetseite. Um den Effekt zu illustrieren, hat der Fondsanbieter einige Beispielrechnungen aufgestellt.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden
Tipps der Redaktion