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in Courtagen im VersicherungsvertriebLesedauer: 1 Minute

IVG Euro Select 14 Commerzbank muss „The Gherkin“-Anleger entschädigen

Nach einem Urteil des Landgerichts Hagen (Aktenzeichen: 10 O 90/13) muss die Commerzbank einem Kunden rund 15.000 Euro zahlen. Mit dem entsprechenden Gegenwert von 10.500 Britischen Pfund einschließlich Ausgabeaufschlag hatte sich die Ehefrau des Klägers 2007 an dem geschlossenen Immobilienfonds IVG Euro-Select 14 beteiligt.

Die Investition in das Londoner Bürogebäude „The Gherkin“ erwies sich allerdings als Verlustgeschäft. Daraufhin verklagte ihr Ehemann den damaligen Vermittler, einen Mitarbeiter der Dresdner Bank. Als Rechtsvorgängerin der vor sieben Jahren vom Markt verschwundenen Großbank haftet nun die Commerzbank.

Schadensersatz aufgrund fehlerhafter Anlageberatung


„Unser Mandant hat mit seiner Klage Schadensersatz aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung geltend gemacht“, erklärt Rechtsanwalt Christian Cordes von der Bremer Kanzlei für Kapitalanlagerecht Sommerberg LLP. Der Berater habe pflichtwidrig nicht über wesentliche Risiken der Geldanlage aufgeklärt.

Dieser Argumentation folgte das Landgericht Hagen. Demnach klärte der Bankberater die Anlegerin nicht ausreichend darüber auf, dass die Beteiligung nur eingeschränkt handelbar ist, dass die Haftung der Kommanditisten eintreten kann und dass das Verlustrisiko bis zu einem Totalverlust reicht.

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