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Bafin auf Mystery-Shopping-Tour „Wann sollen die Testberatungen losgehen?“

Von in InterviewsLesedauer: 2 Minuten
Christian Bock, Leiter der Abteilung für Verbraucherschutz bei der Bafin
Christian Bock, Leiter der Abteilung für Verbraucherschutz bei der Bafin: „Vorbereitung des künftigen Regelbetriebs, der dann 2022 beginnen soll“ | Foto: Reflexion-Das Photoatelier

DAS INVESTMENT: Wann sollen die Testberatungen losgehen?

Christian Bock: Die Bafin wird zunächst eine Pilotmaßnahme durchführen. Die aktuelle Ausschreibung sieht vor, dass die Untersuchungsberichte bis spätestens zum 31. August 2021 bei der Bafin eingehen müssen. Wann genau es mit den einzelnen Tests losgeht, steht aber noch nicht fest. Die Pilotmaßnahme dient auch der Vorbereitung des künftigen Regelbetriebs, der dann 2022 beginnen soll. Das Instrument trägt allerdings nicht umsonst „Mystery“ im Namen: Die Bafin wird keine Vorabinformationen über die Maßnahmen veröffentlichen, um die Ergebnisse nicht zu beeinflussen. Auch die Anbieter werden entsprechend zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Welche Fachgebiete beziehungsweise Produktkategorien wollen Sie prüfen?

Bock: Das Instrument der verdeckten Testkäufe soll nach dem Willen des Gesetzgebers in erster Linie den Verbraucher- und Anlegerschutz stärken. Diesen Auftrag nimmt die Bafin sehr ernst und wird Mystery Shopping deshalb überall dort einsetzen, wo Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte an Verbraucher oder Kleinanleger vertrieben werden. Das kann die klassische Anlageberatung sein, die Kreditvergabe oder der Versicherungsvertrieb – potenziell also jeder Bereich, in dem es gesetzliche Verbraucherschutzregelungen gibt.

Wonach wählen Sie die Testobjekte aus, eher nach Empfehlung oder eher per Zufall?

Bock: Die Bafin will verdeckte Testkäufe im Rahmen ihres gesetzlichen Mandats für den kollektiven Anleger- und Verbraucherschutz künftig regelmäßig nutzen, um Einblicke in unterschiedliche Aspekte des Finanzmarktes und den Umgang der Institute mit ihren Kunden zu gewinnen. Der Zuschnitt der jeweiligen Maßnahme wird deshalb von Fall zu Fall unterschiedlich sein – je nach Anlass, aktueller Situation und strategischer Priorisierung.

Welche Konsequenzen drohen durchgefallenen Beratern?

Bock: Die Auswertung der Ergebnisse im Sinne einer aufsichtsrechtlichen Würdigung ist die Kernaufgabe der Bafin als Aufsichtsbehörde. Bei dieser aufsichtsrechtlichen Würdigung wird sie auch künftig die Messlatte für Verstöße dort ansetzen, wo es die gesetzlichen Grundlagen gebieten und erlauben. Konsequenzen aus etwaigen Verstößen ergeben sich wie bisher aus den jeweiligen Aufsichtsgesetzen. Verdeckte Testkäufe dienen jedoch nicht primär dem Zweck, einzelne Bankmitarbeiter zu „überführen“, sondern sie sollen in erster Linie eine belastbare Informationsquelle für die Aufsichtstätigkeit der Bafin darstellen.

Wie erfahren die Öffentlichkeit oder wir von der Presse von den Ergebnissen?

Bock: Ob und in welcher Form die Ergebnisse verdeckter Testkäufe veröffentlicht werden, wird die Bafin im jeweiligen Einzelfall entscheiden. Dabei wird der Zuschnitt der jeweiligen Maßnahme eine entscheidende Rolle spielen, also ob es sich etwa um eine allgemeine Marktkontrolle handelt oder ob konkrete Anhaltspunkte für Verstöße vorliegen, denen die Bafin mittels Mystery Shopping weiter nachgeht.

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