Betriebshaftpflichtversicherungen Jörg Bechert neuer Sparten-Chef bei Willis Towers Watson
Die weltweit tätige Beratungs- und Maklergesellschaft Willis Towers Watson (WTW) hat Jörg Bechert zum Leiter ihres Unternehmensbereichs für Beratung, Maklergeschäft und Produkte ernannt. Zu den Frankfurtern wechselt er von der Zurich Gruppe Deutschland. Bei dem Versicherer war er unter anderem für Haftpflicht-Policen zuständig gewesen.
„Jörg Bechert bringt fundiertes Wissen aus verschiedenen Stationen beim Versicherer und Makler mit“, sagt Mathias Pahl, Chef des Geschäfts mit Gewerbeversicherungen bei WTW. „Er hat das Gespür für Innovationen in der Industrieversicherung und den Weitblick, den wir heute brauchen, um Kunden durch die extrem unsicheren Zeiten zu begleiten.“
Vor seiner Tätigkeit bei der Zurich Gruppe war Bechert vier Jahre lang bei Berkshire Hathaway Specialty Insurance (BHSI) Deutschland tätig. Dort war er zuletzt Vize-Chef für den Bereich Haftpflicht und Vermögensschäden.
Von 1987 bis 2016 war der gelernte Versicherungskaufmann und studierte Betriebswirt bei Jauch & Hübener Versicherungsmakler (heute Aon). Zuletzt verantwortete er dort die strategische Entwicklung neuer Geschäftsfelder und Versicherungen.
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„Mein Herz gehört eindeutig dem Maklergeschäft wie mein beruflicher Werdegang zeigt“, sagt Bechert. „Daher freue ich mich darauf, bei WTW etwas zu bewegen: Unternehmen stehen vor dem Problem, dass Versicherer viele Risiken nicht mehr ausreichend absichern oder gar komplett ausschließen. Wir als Berater müssen dem Kunden Alternativen zur klassischen Versicherungslösung eröffnen, etwa durch innovative Ansätze, mit denen wir Risiken in Balance halten können.“
Während eine Vermögensschadenhaftpflicht-Police für Versicherungsmakler gesetzlich vorgeschrieben ist, ist diese spezielle Berufshaftpflichtversicherung auch für viele weitere Jobs empfehlenswert. Denn sie schützt einen Selbstständigen und dessen Mitarbeiter vor Schadensansprüchen unzufriedener Kunden, die durch die berufliche Tätigkeit des Versicherten einen finanziellen Verlust erlitten haben. Für diesen haftet der Verursacher oft in voller Höhe mit seinem Privat- beziehungsweise Firmenvermögen.