Policen Direkt So steht es um die Finanz- und Ertragskraft der Lebensversicherer
Policen Direkt hat seine Auswertung der Finanzstärke deutscher Lebensversicherer aktualisiert. Das Ergebnis: 30 Lebensversicherer erwirtschaften nicht mehr ausreichend Erträge mit ihren Kapitalanlagen. „Nichtsdestoweniger sind die Garantien insgesamt aktuell sicher, da die Unternehmen andere Ertragsquellen verrechnen dürfen“, schreibt Deutschlands größter institutioneller Versicherungsnehmer. Nur ein Versicherer schaffe es auch mit dieser Querfinanzierung nicht und zehrt damit von der Substanz.
Die Einzelergebnisse seiner Analyse zeigt Policen Direkt in seiner Übersichtstabelle zu den Ertragsquellen der Lebensversicherer.
Erläuterung:
Die Finanzstärke als Kennzahl gibt einen Anhaltspunkt über die aktuelle Situation einer Lebensversicherungsgesellschaft. Sie stellt die aktuellen Erträge der Kapitalanlagen ins Verhältnis mit den Rechnungszinsanforderungen (Garantiezinsen und Zuführung zur Zinszusatzreserve) und gibt damit auch einen Hinweis darüber, wie schwer künftig die Belastungen wiegen können. Die Kennzahl der Finanzstärke alleine reicht nicht, um sichtbar zu machen, wie ein Lebensversicherer aktuelle Herausforderungen angeht. Der Markt ist längst weniger homogen wie noch vor der Niedrigzinsphase.
Hallo, Herr Kaiser!
Mit Blick auf die Gesamt-Ertragsstärke wird so klar, dass unter den 29 Gesellschaften, die über Risikogewinne und übrige Gewinne die Garantieanforderungen querfinanzieren, mittlerweile zahlreiche Biometriespezialisten sind – die zwar tendenziell geringere Kapitalerträge erwirtschaften, dafür aber vergleichsweise höhere Risikogewinne.
Die Finanzstärke wird ermittelt aus dem Quotient der Kapitalerträge und dem jeweiligen Rechnungszins inklusive Zinszusatzreserve (ZZR).
Die Gesamt-Ertragsstärke ist der Quotient aus der Summe der Erträge und dem jeweiligen Rechnungszins inklusive ZZR. Die Daten stammen aus der Pflichtveröffentlichung zur Mindestzuführungsverordnung nach §15 MindZV des jeweiligen Versicherers. Die farbig hinterlegte Abweichung ist die Abweichung jeweils zum Vorjahr (sofern diese Werte bekannt sind).