LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Recht & SteuernLesedauer: 4 Minuten

Rechtsanwalt warnt Vermittler „Kooperationen mit Anlegeranwälten schützen nicht vor Haftungsklagen“

Seite 2 / 2


Treueschwur gegenüber Vermittler wertlos?

Die Anwaltskanzlei, die vorher unter tätiger Mithilfe des Vermittlers dessen Kunden um sich geschart hat, steht dann vor einer schwierigen Entscheidung: Entweder beendet sie die laufenden Mandate erfolglos, oder sie wendet sich trotz aller früheren Treueschwüre gegen den Vermittler.

Und selbst wenn die kooperierende Anlegerschutzkanzlei standhaft bleibt und nicht gegen den Vermittler vorgeht: Das Internet ist voll von Meldungen anderer Anlegerschützer, die mehr oder weniger seriös Schadenersatzansprüche gegen Vermittler behaupten.

Der enttäuschte Kunde könnte sich jederzeit an eine dieser Kanzleien wenden und sein Glück dann in einer Schadenersatzklage gegen den Vermittler versuchen.

Hilfsbereitschaft wird zum Bumerang

Falls der kooperierende Vermittler im Vorfeld bei der Aufarbeitung des Sachverhalts behilflich war und beispielsweise seine Informationen zum Fondskonzept und zu den Initiatoren offen gelegt hat, kann diese Hilfsbereitschaft später zum Bumerang werden.

Denkbar ist beispielsweise, dass der Vermittler, ohne es zu merken, seinen Kunden und deren Anwälten Informationen geliefert hat, aus denen sich Zweifel zur Plausibilitätsprüfung herleiten lassen. Es ist schon mehrfach passiert, dass derartige Informationen im Folgeprozess dann plötzlich gegen ihn verwendet worden sind.

„Unheilige Allianzen“ mit Anwälten

Aus den dargestellten Gründen muss Vermittlern davon abgeraten werden, unheilige Allianzen mit Anlegeranwälten einzugehen. Den größten Gefallen tut der Vermittler sich und seinen Kunden, wenn er im Falle einer Schieflage oder einer Fondspleite seine Kunden sachlich informiert und sich ihnen gegenüber ansonsten in Zurückhaltung übt.

Mehr Informationen zum Autor

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thomas Elster ist Gründungspartner der Kanzlei Dr. Roller & Partner in München. Er betreut und vertritt seit vielen Jahren Finanzanlagenvermittler.

Kürzlich hat er mit Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek von der Kanzlei Peres & Partner eine Vermittlervereinigung gegründet, um deren Interessen im Zusammenhang mit der insolventen Magellan Maritime Services GmbH frühzeitig zu bündeln.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion