Rechtsstreit um Niedrigzins Sparkasse Ulm muss bis zu 4.000 Euro pro Kunde nachzahlen
Daher machte sich die Sparkasse Ulm daran, ihren finanziellen Schaden zu begrenzen. Sie fror Sparraten ein und bot ihren Kunden Neuverträge an. Bei Nichtannahme der weniger lukrativen Sparverträge drohte sie ihren Kunden mit Kündigung. Das war nicht rechtens, urteilte jetzt das Landgericht Ulm.
Bereits im Januar hatte es in einem Urteil zugunsten der Sparer entschieden, die ihre Verträge zu den ursprünglich versprochenen, guten Konditionen weiterlaufen lassen wollten. Jetzt haben die Richter auch über die Zinsnachzahlungen entschieden und damit den Klägern in allen strittigen Punkten Recht gegeben (Az. 4 O 378/13, 4 O 340/14, 4 O 376/14 und 4 O 377/14).
Die Sparkasse Ulm muss tief in die Tasche greifen: Pro „Scala“-Kunde wird sie voraussichtlich 2.000 bis 4.000 Euro nachzahlen müssen. Davon geht der prozessführende Anwalt der Sparkassenkunden Christoph Lang nach Angaben von „Spiegel online“ aus.
Über den Prozessgegenstand im „Scala“-Rechtsstreit berichtet die Kanzlei auf ihrer Internetseite.
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