LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in NewsLesedauer: 1 Minute

Mehr Steuern als Gewinn SDK will gegen Investmentsteuer klagen

Politiker Wolfgang Schäuble
Politiker Wolfgang Schäuble: Als damaliger Finanzminister war er eine treibende Kraft hinter dem Investmentsteuerreformgesetz. | Foto: imago images / Christian Spicker

Der Verein Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SDK) will gerichtlich dagegen vorgehen, wie derzeit Geldanlagen besteuert werden. Genaugenommen geht es um das Investmentsteuerreformgesetz, das Anfang 2018 in Kraft trat. Im Zuge der Reform galten Ende 2017 alle vorhandenen Investmentfonds eines Anlegers als steuerlich verkauft und Anfang 2018 wieder neu gekauft. Damit begann die steuerlich neue Zeitrechnung, natürlich ohne dass die Anlagen tatsächlich angerührt wurden.

Das führt allerdings zu einem Effekt, gegen den die SDK jetzt im Rahmen einer Musterklage vorgehen will: Nämlich dass die Steuerlast anschließend höher ausfallen kann als der tatsächlich mit der Anlage eingefahrene Gewinn.

In dem konkret beanstandeten Fall kaufte ein Anleger (zugleich Mitglied der SDK) von 2015 bis 2017 für insgesamt 40.000 Euro einen Aktienfonds. Ende 2017 stand er bei 48.000 Euro. Ende September 2020 waren es dann nur noch 40.500 Euro. Der Anleger verkaufte, und seine depotführende Bank behielt 726 Euro an Steuern und Soli-Zuschlag ein. Und das, obwohl der Anleger insgesamt nur 500 Euro verdient hatte.

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Das Problem ist, laut SDK, dass der Fonds per Ende 2017 steuerlich als verkauft gilt, und da lag der Gewinn bei 8.000 Euro. Weil der Anleger die anschließend erlittenen Verluste aber nach neuem Recht nur zum Teil gegenrechnen konnte, blieben noch 2.750 Euro angeblicher Gewinn, den die Bank versteuerte.

Diese Diskrepanz wolle der Verein nicht hinnehmen, heißt es weiter. Er bezeichnet das als „Angriff auf die Vermögensbasis“ und „verfassungswidrige Substanzbesteuerung“ und wolle nun eine „höchstrichterliche Entscheidung herbeiführen“.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion