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Für Fonds ab 2023 verpflichtend So ist der letzte Stand bei der Priips-Verordnung

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Was kommt nun mit den Priips-Regeln auf Fondsanbieter zu? Es seien vor allem zahlreiche Detailregeln, sagt Rechtsanwalt Philippe Lorenz von der Kanzlei GSK Stockmann. „Neben leichten Anpassungen in der gesetzlichen Mustervorlage mit unter anderem der Ergänzung von Angaben zu früheren Wertentwicklungen sollen neue Erläuterungen aufgenommen werden, um Risiken zu beschreiben.“ Und weiter: „Ferner soll es auch neu die Möglichkeit geben, die Angabe des Risikoindikators zu erhöhen, wenn der rechnerische Wert insgesamt zu niedrig erscheint.“  Auch Performance-Szenarien sollten in den Priips-KIDs auf neue Art berechnet werden – und sich auf einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren beziehen.

Änderungen durch den Priips-Standard

Dabei orientiere sich die Darstellung der Fondskosten näher an der europäischen Finanzmarktrichtlinie Mifid II. Kunden fänden die kumulierten Gesamtkosten als Geldbetrag und in Prozent auf Jahresbasis ausgewiesen, so der Rechtsanwalt.

Obwohl Priips im Fondsbereich gerade ein weiteres Mal verschoben wurde, sollten sich Fondsanbieter nun schleunigst an die Umsetzung machen, schickt Lorenz als Rat hinterher. Ebenso sollten auch die Vertriebe rechtzeitig von sich aus den Kontakt zu den Gesellschaften suchen, um sich über die neuen Priips-KIDs auszutauschen: Nur dann können sie die neuen Priips-KID und die darin enthaltenen Informationen rechtzeitig in ihren Vertriebsprozess integrieren“, mahnt Lorenz.

Das ist allerdings wohl leichter gesagt als getan, wie eine Umfrage des Datenaufbereiters FE Fundinfo belegt. Das britische Haus ermittelte im März 2021, dass 38 Prozent der befragten Fondshäuser noch gar nicht damit begonnen hätten, Priips-KIDs zu erstellen – obwohl der damals anvisierte Priips-Start nur noch neun Monate entfernt lag. Allerdings fehlten zu dem Zeitpunkt auch noch die Detailregeln zu Priips.

Neufassung geplant

Auch wenn aktuell die Fondsbranche vor allem das Datum 1. Januar 2023 im Blick haben dürfte, ist damit das letzte Wort bei der Priips-Verordnung noch nicht gesprochen. Denn die europäischen Behörden Eba, Esma und Eiopa („Esas“) prüfen aktuell im Auftrag der EU-Kommission, ob Priips insgesamt das bewirkt, was man erwartet hat: Ob etwa der Vertrieb die Priips-Produktinformationen überhaupt nutzt. Ob Marketingunterlagen und Priips-KIDs sich nicht gelegentlich widersprechen. Ob Verbraucher Warnungen vor einem schwer durchschaubaren Finanzprodukt auch ernst nehmen. Ob Kunden die Informationen lieber analog oder digital hätten. Wie sich Priips-KIDs noch übersichtlicher gestaltet lassen. Und wie viel es die Fondsgesellschaften eigentlich kostet, die Priips-Regeln zu erfüllen. Bis zum 16. Dezember können Interessenvertreter dazu noch Stellung nehmen.

Bis zum 30. April 2022 sollen die Esas ihrerseits der EU-Kommission ihre Eindrücke rückmelden. Parallel will die Kommission durch Kundenumfragen und Mystery Shopping herausfinden, ob europäische Privatanleger beim Kauf von Finanzprodukten gebührend geschützt sind. Priips ist dabei nur einer von mehreren Aspekten. Das gesamte Projekt der EU-Kommission läuft im Rahmen der europäischen Strategie für private Geldanlagen (EU Retail Investment Strategy).

Bei Priips jedenfalls dürfte sich schon in der ersten Jahreshälfte 2022 erneut etwas tun. Die Deadline ist nicht mehr fern. Es bleibt spannend.

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