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Start am 1. August FinVermV – diese Feinheiten sollten Vermittler beachten

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Ab 2021 würden demnach die Vermittler stattdessen der Bafin unterstehen. Die Entscheidung sollte eigentlich am 19. Juni fallen, doch der Bundestag hat die Abstimmung vertagt. Das Projekt ist damit nicht vom Tisch. Ein Grund mehr für 34f- und 34h-Profis, sich bereits jetzt mit den Auslegungshinweisen der Behörde vertraut zu machen.

Die Finanzaufseher haben sich beispielsweise zum Thema Taping geäußert. Die Telefonaufzeichnung hält fest, worüber Berater und Kunde im Telefonat gesprochen haben. In einem möglichen späteren Streit soll sie als Beweismittel dienen. Die Aufzeichnung ist demnach kein Angebot an Kunden, sondern eine Forderung an Berater. Widerspreche ein Kunde der Gesprächsaufzeichnung, soll er auch keine Fernberatung erhalten, heißt es von der Behörde.

Auch zu der Frage, was ganz genau aufzuzeichnen ist, haben sich die Finanzaufseher geäußert: Am besten alles. Die Aufnahme erst nach einem privaten Vorgespräch zu starten, ist auch erlaubt. Die Anforderungen an das Taping haben wir hier ausführlich vorgestellt >>

Jemand, der sich schon frühzeitig mit der Aufzeichnungspflicht beschäftigt hat, ist der Münchner Unternehmer Thomas Jasper. Er ist Gründer und Inhaber von Mifid-Recorder. Die Firma bietet Taping-Lösungen für Finanzberater an. Die Verträge schließe er in der Regel mit größeren Vertriebsorganisationen, die die Dienstleistung an ihre Vermittler weiterreichten, sagt Jasper. Mittlerweile seien auch viele Pools an Bord, die ihre Mitglieder für den Startschuss des Tapings am 1. August fit machen wollen.

Zum Stapellauf von Mifid II vor rund zwei Jahren waren viele von der Taping-Regel Betroffene skeptisch. Selbst in einigen Banken überlegte man, die telefonische Beratung möglicherweise ganz aufzugeben. Seitdem sind viele Monate vergangen. Der Berliner Rechtsanwalt Norman Wirth, der auch dem Vermittlerverband AfW vorsteht, findet: „Technisch und finanziell ist Taping machbar. Wer meint, er sei beim Taping schlecht aufgestellt, sollte sich schnell mit den vorhandenen Angeboten befassen.“

Es gab außerdem ein einschneidendes Ereignis, das der digitalen Beratung Vorschub geleistet hat: die Corona-Pandemie. Sie habe die Telefon- und die Videoberatung auf der Agenda vieler Berater ganz nach oben gehievt, berichtet Telefonie-Spezialist Jasper. Während der verordneten Kontakteinschränkungen habe er viele Anfragen zum vorher kaum gefragten Thema Videoberatung und -archivierung erhalten.

Mifid-Recorder bietet ein eigenes Videokonferenz-System an – wenn auch das Geschäftsfeld Nummer eins weiter die Aufzeichnung und rechtskonforme Speicherung von Daten bleibt.

Speziell zur Video-Beratung hat die Bafin bislang noch nicht Stellung genommen. Dabei wirft das Thema neue Rechtsfragen auf, gerade bezüglich des Tapings: Muss der Berater nur den Ton aufzeichnen, oder soll er das Videobild mit speichern und archivieren? Bilder benötigten enorm viel Speichervolumen, gibt Mifid-Recorder-Gründer Jasper zu bedenken. Das könne angesichts der speziellen Anforderungen an die Datenspeicherung bei Beratungsgesprächen schnell teuer werden: Alle Daten müssen auf hauseigener Hardware gespeichert sein.

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