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Statt Vertriebsverbot Bonitätsanleihen: 10 neue Regeln für Emission und Vertrieb

Bafin-Liegenschaft in Frankfurt, Sitz der Wertpapieraufsicht/ Asset Management
Bafin-Liegenschaft in Frankfurt, Sitz der Wertpapieraufsicht/ Asset Management | Foto: © Kai Hartmann Photography / BaFin

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) und der Deutsche Derivate Verband (DDV) haben der Bafin eine Selbstverpflichtung für die Emission und den Vertrieb der bislang als Bonitätsanleihen bezeichneten Investment-Produkte vorgelegt. Die Aufsichtsbehörde stellt daher ihr geplantes Verbot der „bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen“ vorerst zurück.

„Wir werden in den nächsten sechs Monaten sehr genau beobachten, ob die Selbstverpflichtung Privatanleger, die in bonitätsabhängige Schuldverschreibungen investieren, in ausreichendem Maße schützt“, kündigt Elisabeth Roegele (Foto: © Schafgans DGPh / BaFin) an, die als Exekutivdirektorin bei der Bafin für den Bereich Verbraucherschutz zuständig ist.

Wenn dieses Ziel nicht vollständig sicherzustellen sei, werde die Finanzaufsicht „erneut Produktinterventionen einleiten“, so Roegele weiter. Vorerst aber vertraue die Behörde auf die umfassende Selbstverpflichtung der Branche. Denn mit deren Einhaltung könne „eine deutliche Verbesserung des Anlegerschutzes in vergleichbarer Form erreicht werden“.

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Den Text der zehn „Grundsätze für die Emission von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen zum Vertrieb an Privatkunden in Deutschland“ finden Sie auf Seite 2 in voller Länge. 

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