LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in ChartsLesedauer: 4 Minuten

Statt Vertriebsverbot Bonitätsanleihen: 10 neue Regeln für Emission und Vertrieb

Seite 2 / 2

Die folgenden zehn „Grundsätze für die Emission von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen zum Vertrieb an Privatkunden in Deutschland“ haben die beteiligten Branchenverbände vereinbart:

  1. Es werden ausschließlich einfach strukturierte bonitätsabhängige Schuldverschreibungen zum Zwecke des Vertriebs an Privatkunden in Deutschland emittiert. Dies sind zunächst bonitätsabhängige Schuldverschreibungen, bei denen Zins- und Rückzahlung mit dem Nichteintritt eines Kreditereignisses bei einem einzigen Referenzschuldner verknüpft sind. Bonitätsabhänge Schuldverschreibungen, bei denen Zins- und Rückzahlung mit dem Nichteintritt eines Kreditereignisses bei mehreren Referenzschuldnern verknüpft sind, werden nur emittiert, wenn damit eine Risikostreuung für den Privatkunden erreicht wird.
  2. Bonitätsabhängige Schuldverschreibungen werden ausschließlich mit festem Zins emittiert.
  3. Zum Zeitpunkt der Emission der bonitätsabhängigen Schuldverschreibung sind vom Referenzschuldner emittierte Aktien oder Anleihen an einem organisierten Markt im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 5 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) notiert, so dass der Referenzschuldner umfangreichen gesetzlichen Publizitätspflichten unterliegt.
  4. Referenzschuldner werden nach sorgfältiger Prüfung ausgewählt und sind solche mit hinreichender Bonität („Investment Grade“ oder vergleichbare Bewertung) bei Emission der bonitätsabhängigen Schuldverschreibung.
  5. Dem Kunden werden Produktinformationen zur Verfügung gestellt, die eine verständliche Beschreibung der Produktstruktur und eindeutige Risikohinweise, insbesondere zur Abhängigkeit von Zins- und Rückzahlung von dem Nichteintritt eines Kreditereignisses (nebst dessen Erläuterung) und der konkreten Beschreibung der Folgen für den Kunden bei Eintritt eines Kreditereignisses, enthalten.
  6. Bonitätsabhängige Schuldverschreibungen werden nur unter der Bezeichnung „bonitätsabhängige Schuldverschreibung“ vertrieben. Der DDV hat seine Produktklassifizierung („Derivate-Liga“) entsprechend angepasst.
  7. Anlass für die Emission der bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen durch den Emittenten darf nicht die zum eigenen Vorteil erfolgende Verlagerung von Risiken aus Krediten sein, die von dem Emittenten oder mit ihm verbundenen Unternehmen gewährt werden. Die Emittenten werden bei Emission einer bonitätsabhängigen Schuldverschreibung ein oder mehrere damit zusammenhängende Absicherungsgeschäfte tätigen. Unabhängig hiervon werden die rechtlichen Verpflichtungen aus den gegebenenfalls bestehenden allgemeinen Interessenkonflikten eingehalten.
  8. Bonitätsabhängige Schuldverschreibungen werden mit einer Mindeststückelung von 10.000 Euro emittiert.
  9. Bonitätsabhängige Schuldverschreibungen werden bei der Anlageberatung nicht an Kunden in den beiden geringsten Risikobereitschaftsstufen vertrieben.
  10. Beim Vertrieb von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen findet zum Schutz des Anlegers bei der Anlageberatung im ersten Schritt eine besondere Berücksichtigung der Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich der Produktstruktur bonitätsabhängiger Schuldverschreibungen statt. Im zweiten Schritt werden dem Anleger weitergehende produktspezifische Kenntnisse vermittelt. Insbesondere wird dem Anleger grundsätzlich erläutert, welche Kreditereignisse in Bezug auf den Referenzschuldner zu einem (teilweisen) Ausbleiben der Zinsoder Rückzahlung aus der bonitätsabhängigen Schuldverschreibung führen können. Die Risiken werden in der Dokumentation besonders hervorgehoben.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion