Newsletter
anmelden
Magazin als PDF
Lesedauer: 2 Minuten

Vermittler-Kongress 2017 6 Rechtsexperten erklären aktuelles Vermittlerrecht

Die Hamburger Rechtsanwälte Björn Thorben M. Jöhnke (l.) und Jens Reichow
Die Hamburger Rechtsanwälte Björn Thorben M. Jöhnke (l.) und Jens Reichow

Mit einem vielfältigen Programm zu verschiedenen aktuellen Rechtsfragen richtet sich der in diesem Jahr erstmals stattfindende Vermittler-Kongress speziell an Vermittler der Versicherungs- und Finanzbranche. Die Teilnehmer erwarten Vorträge zu folgenden Themen:

  • IDD: Umsetzung in deutsches Recht – Was kommt auf die Vermittler zu?
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Was passiert, wenn der Versicherer die Leistung verweigert?
  • Vergütungsvereinbarungen: Rechtssicherer Einsatz im Vertrieb von Versicherungen und Darlehen
  • Wettbewerbsrecht:Schutz des Maklerunternehmens vor Abmahnungen der Konkurrenz
  • Haftung wegen Falschberatung: Beispiele aus der Regulierungspraxis
  • Der unbetreute Kunde: Haftungsrisiko durch Nichtstun
  • Sichtbar im Netz: Die eigene Maklerhomepage
  • Altersvorsorge ohne laufende Beratungspflicht.

Die Referenten sind:

  • Björn Thorben M. Jöhnke: Rechtsanwalt und Partner, tätig im Versicherungsrecht und Wettbewerbsrecht
  • Jens Reichow: Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, tätig im Bank- und Kapitalmarktrecht und Vermittlerrecht
  • Mark Hinrichsen (Hans John Versicherungsmakler GmbH): Versicherungsmakler, spezialisiert auf VSH-Versicherung für Versicherungs- und Finanzanlagevermittler
  • Dirk Schawjinski (KS – Auxillia): Maklerbetreuer
  • Björn Petersen (maklerhomepage.net): Kommunikations-Designer (AGD)
  • Swen Petenyi (Fidelity International): Maklerbetreuer

Der Vermittler-Kongress 2017 findet am Mittwoch, den 22. Februar, zwischen 12 und 18.30 Uhr im Empire Riverside Hotel in Hamburg (Bernhard-Nocht-Straße 97) statt. Im Anschluss laden die Veranstalter noch zum gemeinsamen Gedankenaustausch bei Snacks und Getränken ein.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Veranstalter bitten aber um eine verbindliche Anmeldung per E-Mail beziehungsweise über das Kontaktformular auf der Internetseite der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Wie hat dir der Artikel gefallen?

Danke für deine Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion
Foto: Abmahnungen gegen Vermittler sorgen für Unruhe am Markt
Der Facebook Like-ButtonAbmahnungen gegen Vermittler sorgen für Unruhe am Markt
BeratungsanforderungenWelche Versicherungen sind für den Online-Vertrieb geeignet?
Foto: BGH-Urteil: So können Bausparer Darlehensgebühren zurückfordern
Rechtsanwalt erklärtBGH-Urteil: So können Bausparer Darlehensgebühren zurückfordern