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Vom Profi erläutert Vermögen im Versicherungsmantel steuerfreie Erträge für 0,26 Prozent jährlich

Von in Tipps & RatgeberLesedauer: 3 Minuten
Verschiedene Generationen
Verschiedene Generationen: Beim Übertragen von Vermögen will der Fiskus regelmäßig mitverdienen. | Foto: Andrea Piacquadio / Pexels
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Für viele Kunden in Vermögensverwaltungen bringt der Einsatz von Versicherungspolicen große Vorteile – in Form von größerer Kontrolle durch gut geplante Vermögensübertragungen oder steuerfreie Erträge. Versicherungslösungen sind damit ein höchst effizientes Gestaltungsinstrument in der Vermögensverwaltung. Das Vermögen wird weiterhin vom Vermögensverwalter betreut. Auch die Ausgaben dafür fallen unter dem Strich meist erheblich geringer aus, als das zunächst den Anschein hat.

Stefan Brähler, Foto: Confidema

Wir erinnern uns: Früher ließen sich die Gebühren für die Vermögensverwaltung als Werbungskosten geltend machen. Das geht seit der Einführung der Abgeltungssteuer nicht mehr. Zwar war es bis vor Kurzem noch möglich, im Rahmen einer All-in-Fee 50 Prozent davon geltend zu machen. Aber auch diese Möglichkeit wurde für Kunden bankenunabhängiger Vermögensverwalter abgeschafft. Sie können keine steuerlichen Abzüge mehr vornehmen. Gerade für unabhängige Vermögensverwalter ist das ein klarer Nachteil gegenüber der Konkurrenz der Banken.

Andere Regeln gelten hingegen für die Arbeit eines Vermögensverwalters in einer Versicherungslösung. Denn hier werden sämtliche Aufwendungen innerhalb des Vertrags steuerlich geltend gemacht – für die Versicherung, Vermögensverwaltung oder die Bank und sogar für die selbst gezahlte Mehrwertsteuer. Das ändert den Gesamtaufwand des Pakets deutlich.

Nur noch 0,26 Prozent jährlich

Ein Zahlenbeispiel: die Vermögensverwaltung berechnet für ihre Leistung ein jährliches Honorar von 1,0 Prozent zuzüglich Mehrwertsteuer, also 1,19 Prozent. Kommen für eine Versicherungslösung nun 0,75 Prozent hinzu, dann liegen die Gesamtkosten bei 1,94 Prozent jährlich. Allerdings nur auf dem Papier. Denn die 1,94 Prozent sind im Rahmen der Versicherungslösung steuerlich komplett abziehbar und bewirken bei 25 Prozent Abgeltungsteuer eine Steuerersparnis von 0,49 Prozent. Die Versicherungslösung kostet damit netto nur noch 0,26 Prozent jährlich. Das ist geringer als die durchschnittliche Tagesschwankung an der Börse

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Für diesen unbedeutenden Aufwand kann der Kunde sämtliche Vorteile einer Versicherungslösung als Ergänzung zu seiner Vermögensverwaltung nutzen:

  • Ertragsteuervorteile: Zinsen, Dividenden und Kursgewinne zum Beispiel werden innerhalb einer Police steuerfrei angesammelt. Bei Auszahlung greift das Halbeinkünfteverfahren mit 50 Prozent Steuerfreiheit, oder es kommt sogar zu einer komplett steuerfreien Auszahlung im Erbfall.
  • Verringerung von Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer: zum Beispiel mit Nießbrauch in der Vermögensverwaltung
  • Kontrolle, wie Geld bei Schenkungan Kinder und Enkel verwendet wird: zum Beispiel durch 99-1 Gestaltungen oder, sogar über den Erbfall hinaus, mit Termfix-Verfügungen.
  • Gezielte Steuerung des Erbes: Etwa durch Erbschaften außerhalb des Nachlasses oder mit Veränderung des Pflichtteils von Erben.
  • Schutz des persönlichen Privatvermögens in der Police vor Haftungsrisiken und Gläubigerzugriff: interessant zum Beispiel für Unternehmer oder Selbständige.

In der Gesamtbetrachtung zeigt sich in vielen Kundensituationen: Versicherungslösungen können eine sinnvolle und zudem kostengünstige Ergänzung zur Vermögensverwaltung sein.

Der Vermögensverwalter profitiert ebenfalls. Er verfügt mit der Versicherungslösung über ein institutionelles Mandat und stellt damit seine Rechnungen nicht mehr an Privatkunden, sondern direkt an die Versicherungsgesellschaft. Ohne Steuerabflüsse im Depot bleiben mehr Asset under Management übrig. Zudem gewinnt der Vermögensverwalter mit der erfolgreichen Nachfolgeplanung seines Kunden schon heute eine gute Verbindung zur nächsten Generation von Kunden.


Über den Autor:

Stefan Brähler ist Geschäftsführer der Vermögensberatung Confidema aus Freiburg. Brähler ist Spezialist für den Einsatz von Versicherungsstrukturen in der Vermögensverwaltung und im Private Banking.

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